Netzanschluss am Niederspannungsnetz

Niederspannungs­anschluss­verordnung und Ergänzende Bedingungen

Die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Niederspannung - Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)“ gilt für alle Netzanschlussverhältnisse in Niederspannung, die mit der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH geschlossen werden.

Für alle in Niederspannung bis zum 12. Juni 2005 mit der Stadtwerke Karlsruhe GmbH abgeschlossenen Netzanschlussverträge gelten die Regelungen der NAV anstelle der AVBEltV als Allgemeine Bedingungen.

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Die gemäß §19 des Energiewirtschaftsgesetzes zu veröffentlichenden „Technischen Anschlussbedingungen für Anschlüsse an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH (TAB 1kV)“ setzen sich zusammen aus den Dokumenten:

  1. Technische Anschlussbedingungen Baden-Württemberg für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB BW) des Verbands für Energie- und Wasserwirtschaft BW e.V. (VFEW)

  2. Ergänzende Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH (EAB 1kV)

Die TAB 1kV sind Bestandteil von Netzanschlussverträgen und Anschlussnutzungsverhältnissen gemäß NAV.

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1kV bis 400A
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