Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Wir, die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH, sind uns unserer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte sowie dem Schutz unserer Umwelt bewusst. Hierzu gehört die Achtung der Menschenrechte und der Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt über unsere Wertschöpfungs- und Lieferketten hinweg. Dies erwarten wir auch von unseren Lieferanten.


Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der Gesetzgeber konkrete Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung in Lieferketten geschaffen. Den Anforderungen des LkSG kommen wir als Beteiligungsunternehmen im Konzern der KVVH-Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH) nach. Einzelheiten hierzu werden durch die KVVH in ihrer Grundsatzerklärung dargestellt.

Um sicherzustellen, dass das LkSG in unserem eigenen Geschäftsbereich und in unseren Lieferketten eingehalten wird, hat die KVVH ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dort können Beschwerden und Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten gemeldet werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Verfahrensordnung der KVVH.

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