Netzanschluss

Der Netzanschluss ist die Anbindung von Letztverbrauchern, Erzeugungsanlagen sowie nachgelagerter Elektrizitätsversorgungsnetze an das Elektrizitätsverteilungsnetz der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH auf vertraglicher Grundlage mittels Leitungen.

Rechtsgrundlage für den Netzanschluss ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 mit den §§   17 – 19 sowie die nachgelagerten Verordnungen über die "Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" (NAV).

Die nachfolgenden Veröffentlichungen enthalten die allgemeinen Bedingungen für Letztverbraucher, die Kostenerstattungsregelungen sowie die Technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH.

Kontakt

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1kV bis 400A
Baubüro
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Fax: +49(0)721 599-4319
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