Der Netzanschluss ist die Anbindung von Letztverbrauchern,
Erzeugungsanlagen sowie nachgelagerter Elektrizitätsversorgungsnetze an
das Elektrizitätsverteilungsnetz der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice
GmbH auf vertraglicher Grundlage mittels Leitungen.
Rechtsgrundlage für den Netzanschluss ist das
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 mit den §§ 17 – 19
sowie die nachgelagerten Verordnungen über die "Allgemeinen Bedingungen
für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung
in Niederspannung" (NAV).
Die nachfolgenden Veröffentlichungen enthalten die allgemeinen Bedingungen für Letztverbraucher, die Kostenerstattungsregelungen sowie die Technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH.