Elektroanlagen

Allgemeine Informationen zu den Technischen Anschlussbedingungen

Gemäß § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH (SWKN) verpflichtet, für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetzen und Kundenanlagen an das Netz der SWKN technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen.
Zudem besteht seit dem 1. Januar 2025 für Betreiber von Elektrizitätsverteilnetzen die Verpflichtung, gemäß § 19 Abs. 1 EnWG, Ergänzungen im Sinne des § 19 Abs. 1a zu begründen und auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Hierbei wird zwischen Ergänzungen (sind zu begründen) und Konkretisierungen durch den Netzbetreiber (keine Begründung erforderlich) zu unterscheiden. Hierzu wird SWKN ein separates Dokument zu allen Ergänzungen und Konkretisierungen veröffentlichen.

Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der SWKN stehen nicht im Widerspruch zu den allgemeinen technischen Mindestanforderungen nach Absatz 4 § 19 EnWG. Die veröffentlichten Ergänzungen und Konkretisierungen dienen dem reibungslosen Ablauf des Netzanschlussprozesses und der Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungsnetzes der SWKN, beziehungsweise der Erfüllung sonstiger Rechtsvorschriften außerhalb der Technischen Anschlussregeln (z.B. NELEV, EAAV).
Derzeit läuft die Erstellung eines Bundesmusterwortlauts für die Mittelspannung beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (bdew). Die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH wird ihre Technischen Anschlussbedingungen nach Veröffentlichung hieran anpassen.“



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