Redispatch 2.0
Redispatch 2.0 bezeichnet das gezielte Hoch- und Herunterfahren von Erzeugungsanlagen und Speichern, um Überlastungen im Stromnetz zu vermeiden und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Betroffen sind alle Anlagen und Speicher ab einer Leistung von 100 kW bis hin zu großen Kraftwerken. Die Pflicht zur Teilnahme am Redispatch 2.0 ist in § 13a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt.
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Häufige Fragen
Im Redispatch 2.0 wird Ihre Anlage als technische Ressource (TR) bezeichnet. Jede TR gehört zu einer steuerbaren Ressource (SR). Die SR ist die kleinste Einheit, die der Netzbetreiber direkt steuern kann. Jede TR gehört genau zu einer SR. Eine SR kann aber mehrere TRs enthalten. Einfach gesagt: Wenn Sie zum Beispiel zwei Photovoltaikanlagen haben, kann jede Anlage eine TR sein, die beide zusammen eine SR bilden, die der Netzbetreiber steuert.
Die Zuordnung der technischen Ressource (TR) zu einer steuerbaren Ressource (SR) übernimmt der Verteilnetzbetreiber (VNB). Im Karlsruher Netzgebiet ist das die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH.
- Jede Anlage erhält eine TR-ID und eine SR-ID.
- Der VNB vergibt die TR-ID und SR-ID.
- Der VNB verknüpft die TR-ID mit der passenden SR-ID und kann mehrere steuerbare TR-ID zu einer SR-ID verknüpfen.
Die Zuordnung wird anschließend an die Einsatzverantwortlichen (EIV) oder direkt an die Anlagenbetreiberin bzw. den Anlagenbetreiber geschickt. Diese bzw. dieser muss die IDs dann dem EIV mitteilen. Den Vorschlag für die Zuordnung erhalten Sie nach Abschluss des Anmeldeprozesses.
Im Redispatch-2.0-Prozess gibt es für Anlagenbetreiberinnen und -betreiber zwei Rollen.
1. Betrieb einer technischen Ressource (BTR)
- Sie sind verantwortlich für den Betrieb Ihrer TR.
- In dieser Rolle sind Sie vor allem beteiligt, wenn es um die Abstimmung von entgangener Ausfallarbeit durch tatsächliche Redispatch-Maßnahmen geht.
2. Einsatzverantwortlicher (EIV)
- Sie übermitteln dem Netzbetreiber alle Stamm- und Planungsdaten sowie Informationen über die Nichtverfügbarkeit Ihrer Anlage, damit der Redispatch geplant werden kann.
- Bei tatsächlichen Eingriffen in die Fahrweise Ihrer Anlage werden Sie vorab informiert und sind in den Prozess eingebunden.
Beide Rollen können grundsätzlich auch von Dienstleistern, z. B. Ihrem Direktvermarkter, übernommen werden. Die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH übernimmt diese Rollen aktuell nicht.
- Prognosemodell
Dies bedeutet, dass der Verteilnetzbetreiber die Erzeugungsleistung der EEG-Anlagen (z. B. Photovoltaik und Wind) eigenständig prognostiziert sowie diese via connect+ (den sogenannten Data Provider) sendet.
- Planwertmodell
Die bzw. der Einsatzverantwortliche erstellt den Fahrplan der Einspeiseleistung und übermittelt ihn über connect+ an den Verteilnetzbetreiber.
Im Aufforderungsfall steuert die Anlagenbetreiberin bzw. der Anlagenbetreiber selbst oder eine von ihr bzw. ihm beauftragte einsatzverantwortliche Person die Anlagenleistung. Im Duldungsfall übernimmt die Steuerung der Versorgungsnetzbetreiber über die vorhandene Lastmanagement-Schnittstelle.
Die Ausfallarbeit definiert den bilanziellen Ausgleich bei einer Redispatch-Maßnahme (z. B. mögliche Abregelung) und bildet die Grundlage für den Entschädigungsanspruch. Folgende Abrechnungsformen gibt es.
- Pauschalverfahren
Die Berechnung der Ausfallarbeit basiert auf dem eingespeisten Wert der Viertelstunde vor der Redispatch-Maßnahme.
- Spitz-Verfahren
Hier fließen vor Ort gemessene Wetterdaten wie Windgeschwindigkeit und Globalstrahlung in die Berechnung der Ausfallarbeit ein. - Spitz-Light-Verfahren
Für die Berechnung werden Wettermodelle oder Daten von Referenzanlagen (z. B. von Wetterdienstleistern) genutzt.
Sie als Anlagenbetreiberin bzw. -betreiber werden für stattfindende Abrufe entschädigt. Die Marktprämie für ermittelte Ausfallarbeit erhalten Sie von Ihrem Verteilnetzbetreiber.
