Verlustenergie

Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 12.07.2005 haben die Betreiber von Energie-versorgungsnetzen die Energie, die sie zur Deckung von Verlusten benötigen, nach transparenten, nichtdiskriminierenden und marktorientierten Verfahren zu beschaffen. Gemäß Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 28.07.2005 sind die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet, Verlustenergie in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu beschaffen. Dabei sind Ausschreibungsverfahren durchzuführen, soweit nicht wesentliche Gründe entgegenstehen.

Kontakt

Alexander Kretzler
Tel.: +49(0) 721 599-3862 
Fax: +49(0) 721 599-3859
E-Mail

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um unsere Website für Sie nutzerfreundlicher zu gestalten und fortlaufend zu verbessern. Wir unterscheiden zwischen Cookies, die für die technischen Funktionen der Webseite zwingend erforderlich sind, und optionalen Cookies (z.B. für Analysen). Beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen ggf. nicht alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Sie können jetzt oder später festlegen, welche Cookies Sie zulassen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.