Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 12.07.2005 haben die Betreiber von Energie-versorgungsnetzen die Energie, die sie zur Deckung von Verlusten benötigen, nach transparenten, nichtdiskriminierenden und marktorientierten Verfahren zu beschaffen. Gemäß Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 28.07.2005 sind die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet, Verlustenergie in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu beschaffen. Dabei sind Ausschreibungsverfahren durchzuführen, soweit nicht wesentliche Gründe entgegenstehen.
Alexander Kretzler
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