Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 30. März 2022 vorsorglich die Frühwarnstufe ausgerufen. Dies ist eine vorsorgliche Maßnahme, die dazu dient, dass alle Unternehmen und Institutionen sich auf den Fall einer Lieferunterbrechung und dadurch verursachte mögliche Engpässe in der Gasversorgung vorbereiten können. Es bedeutet nicht, dass ein akuter Gasmangel besteht.
Aktuell ist die Versorgung mit Gas bis auf Weiteres gesichert.
Der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. hat zum Krisenmanagement im Fall eines Versorgungsengpasses folgende Infobroschüre veröffentlicht: BDEW Infoblatt zur Versorgungssicherheit
Wenn Sie Rückfragen haben oder persönlichen Kontakt wünschen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an:
Die Gasmangellage 2012 in Süddeutschland hat die Wichtigkeit der Krisenvorsorge bei der Gasversorgung verdeutlicht. Es ist wichtig, entsprechende Vorsorgen zu treffen um im Falle einer Krisensituation bestmöglich vorbereitet zu sein.
Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind im § 16 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Demnach sind die Gasnetzbetreiber im Falle einer Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Gasversorgungssystems berechtigt, aber auch verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Gefährdung oder Störung zu beheben.
Die genaue Vorgehens- und Handlungsweise im Falle einer Gaskrise sind im Handlungsleitfaden des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) konkretisiert. Der Leitfaden beschreibt neben den prozessualen Abläufe auch die damit verbundenen Informationspflichten und Kommunikationswege. Dadurch sollen die Maßnahmen nach § 16 und § 16a EnWG optimal umgesetzt werden.
Zur Behebung einer Krise ist ein stufenweises Vorgehen vorgeschrieben.
Folgende Maßnahmen können umgesetzt werden:
1. Maßnahmen nach §16 Abs. 1 EnWG
2. Maßnahmen nach §16 Abs 2. EnWG
Alle Anlagen, bei denen eine registrierende Leistungsmessung, bzw. registrierende Lastgangmessung erfolgt, sind von der Krisenvorsorge betroffen. Nicht betroffen sind somit alle Haushaltskunden.
Bei der Abschaltung sind darüber hinaus im ersten Schritt der Abschaltung alle geschützten Kunden (gemäß § 53a EnWG) nicht betroffen.
Die Daten benötigen wir, um im Falle einer Krise schnellstmöglich unsere betroffenen Kunden informieren zu können.
Nur mit Hilfe der Datenabfrage ist es uns möglich, geschützte Kunden mit einer registrierenden Lastgangmessung zu ermitteln.
Die Datenabfrage erfolgt einmal pro Jahr schriftlich (per Post oder per E-Mail) bei den betroffenen Kunden.
Für die Kontaktaufnahme im Falle eine Krise werden die in der Datenabfrage hinterlegten Kontaktdaten der Kunden verwendet.
Es ist von großer Wichtigkeit, dass die Kundendaten stets aktuell sind und Änderungen der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH mitzuteilen.
Sollten sich Ihre Kontaktdaten ändern, bitten wir Sie, uns dies (zusätzlich zur jährlichen Datenabfrage) mitzuteilen an folgende Adresse:
Gemäß § 53a EnWG geschützte Kunden sind:
1. Letztverbraucher im Erdgasverteilernetz, bei denen standardisierte Lastprofile Anwendung finden, oder Letztverbraucher im Erdgasverteilernetz, die Haushaltskunden zum Zwecke der Wärmeversorgung beliefern und zwar zu dem Teil, der hier benötigt wird,
2. grundlegende soziale Dienste im Sinne des Artikels 2 Nummer 4 der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 im Erdgasverteilernetz und im Fernleitungsnetz,
3. Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Kunden im Sinne von Nummer 1 und 2 liefern, an ein Erdgasverteilernetz oder ein Fernleitungsnetz angeschlossen sind und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können, und zwar zu dem Teil, der für die Wärmelieferung benötigt wird.
Gesetzliche Grundlagen auf europäischer Ebene:
Verordnung (EU) Nr. 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung
Gesetzliche Grundlagen auf nationaler Ebene:
Energiewirtschaftsgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/
Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung
https://www.gesetze-im-internet.de/ensig_1975/BJNR036810974.html
Verordnung zur Sicherung der Gasversorgung in einer Versorgungskrise
https://www.gesetze-im-internet.de/gassv/BJNR005170982.html
Darüber hinaus wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) der Präventionsplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Mehr erfahren
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/praeventionsplan-gas-fuer-die-bundesrepublik-deutschland.pdf