Netzanschlüsse in Niederdruck

Am 08.11.2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) in Kraft getreten (BGBl 2006 Teil I Nr. 50, S. 2477). Diese Verordnung löst die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) vom 21. Juni 1979 ab.

Die NDAV enthält die Allgemeinen Bedingungen für alle Anschlussnutzungsverhältnisse in Niederdruck. Außerdem gilt die NDAV für alle Netzanschlussverträge in Niederdruck, die nach dem 12. Juni 2005 mit der Stadtwerke Karlsruhe GmbH, der Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH oder der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH geschlossen worden sind bzw. die künftig mit der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH geschlossen werden. Für die in Niederdruck bis zum 12. Juni 2005 mit der Stadtwerke Karlsruhe GmbH abgeschlossenen Netzanschlussverträge gelten die Regelungen der NDAV anstelle der AVBGasV als Allgemeine Bedingungen ab dem 13.01.2007.

Es gelten die jeweils aktuelle Fassung der NDAV sowie die Ergänzenden Bedingungen zur NDAV der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH. Die Ergänzenden Bedingungen können im Download-Center heruntergeladen werden.

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Netzanschlüsse ND, Mehrspartenanschlüsse
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