Allgemeine Bedingungen zur Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2025 der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH
PRÄAMBEL
Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 12.07.2005 haben die Betreiber von Energie-versorgungsnetzen die Energie, die sie zur Deckung von Verlusten benötigen, nach transparenten, nichtdiskriminierenden und marktorientierten Verfahren zu beschaffen. Gemäß Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 28.07.2005 sind die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet, Verlustenergie in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu beschaffen. Dabei sind Ausschreibungsverfahren durchzuführen, soweit nicht wesentliche Gründe entgegenstehen.
1) GEGENSTAND DER AUSSCHREIBUNG
Das ausgeschriebene Produkt hat ein Energieliefervolumen von insgesamt 36.010.144 kWh, wird in 4 Losen (A bis D) zu je 9.002.536 kWh ausgeschrieben und ist als Jahresprofil über den gesamten Lieferzeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 im Viertelstundenraster in vollen KW-Schritten strukturiert.
Das Jahresprofil kann im Download-Center (siehe unten) heruntergeladen werden. Weitere Auskünfte sind auch unter der Telefonnummer +49(0)721 599-3862 erhältlich.
Die Wechsel zwischen Sommer- und Winterzeit sind in der Profilbeschreibung entsprechend gekennzeichnet.
2) ANGEBOTSABGABE
Die Angebotsabgabe kann ausschließlich in elektronischer Form über ein
Online-Auktionsportal an die Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Abteilung Einkauf,
Daxlander Str. 72, 76185 Karlsruhe (SWK) erfolgen.
Das verbindliche Angebot muss alle Angaben zum Bieter (Name, Anschrift, Ansprechstelle, Kommunikations-verbindungen) sowie den Angebotspreis inkl. aller Nebenkosten des Bieters pro MWh ohne Umsatzsteuer für das jeweilige Los enthalten. Der Bieter ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich.
Der Aufwand zur Erstellung des Angebotes wird nicht erstattet. Angebotssprache ist Deutsch.
Das Angebot für das Los A muss bis spätestens zum 15.08.2023 um 11:00:00 Uhr über das Online-Auktionsportal abgegeben werden.
Das Angebot für das Los B muss bis spätestens zum 15.11.2023 um 11:00:00 Uhr über das Online-Auktionsportal abgegeben werden.
Das Angebot für das Los C muss bis spätestens zum 15.02.2024 um 11:00:00 Uhr über das Online-Auktionsportal abgegeben werden.
Das Angebot für das Los D muss bis spätestens zum 15.05.2024 um 11:00:00 Uhr über das Online-Auktionsportal abgegeben werden.
Eine Eingangsbestätigung über das verbindliche Angebot des Bieters geht diesem sofort per Mail zu.
3) VERGABE
Die Lose werden zu dem am günstigsten angebotenen Arbeitspreis vergeben. Bei Preisgleichheit von mehreren Angebotspreisen wird das Angebot gewählt, welches zeitlich früher bei SWKN eingegangen ist. Hierfür wird der Eingangszeitstempel des Webservers herangezogen. Mit dem Zuschlag verpflichtet sich der Bieter einen Stromliefervertrag nach dem Muster auf unserer Homepage abzuschließen. Hierbei ist der vom Bieter angebotene Arbeitspreis ausschlaggebend.
Wir behalten uns vor, für die einzeln ausgeschriebenen Lose jeweils eine Preisobergrenze (in EUR/MWh) notariell zu hinterlegen. Sollte eine Preisobergrenze für ein Los notariell hinterlegt worden sein, wird dies am Tag der Vergabe über das Ausschreibungsergebnis bekannt gemacht.
Die Vergabe für die obigen Lose erfolgt am jeweiligen Tag der Ausschreibung bis spätestens 11:15:00 Uhr. Den Bietern wird die Vergabeentscheidung danach mitgeteilt. Für die Angebote, die keinen Zuschlag erhalten haben, endet damit die Bindefrist; für diese Angebote erfolgt die Benachrichtigung per E-Mail.
Die Mitteilung über einen Zuschlag wird dem erfolgreichen Anbieter per Telefax übermittelt und muss von diesem noch am Tag der jeweiligen Vergabe zu Kontrollzwecken per Telefax rückbestätigt werden. Eine nicht zeitgerechte Rückbestätigung beeinflusst die Gültigkeit von Angebot und Zuschlag nicht. Der Anbieter ist für das Angebot, für das er den Zuschlag erhält, zum Abschluss eines Stromliefervertrages über die Verlustenergie verpflichtet und bleibt insofern an sein Angebot gebunden. Der Stromliefervertrag über die Verlustenergie wird, ggf. zusammenfassend über mehrere Lose abgeschlossen. Ein Muster des Stromliefervertrages kann auf der Internetseite der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH heruntergeladen werden. Mit der Zuschlagserteilung gelten auch die Bedingungen des Stromliefervertrages.
4) BEDINGUNGEN
Bedingung für die Teilnahme an der Ausschreibung ist, dass der Anbieter einen gültigen Bilanzkreis in der Regelzone der TransnetBW GmbH hat. Der Erfüllungsort der Lieferung ist in der Regelzone der TransnetBW GmbH.
Bedingung für die Teilnahme an der Ausschreibung ist auch, dass der Anbieter sich nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahren befindet.
5) ABRECHNUNG
Die Bezahlung der Energielieferung erfolgt – gemäß abzuschließendem Stromlieferungsvertrag zwischen dem Auftragnehmer und den SWKN – monatlich nach erfolgter Lieferung.
6) SICHERHEITEN
Die SWKN behalten sich vor, ihre Ansprüche bei Nichterfüllung der Lieferverpflichtung im Stromliefervertrag näher zu regeln.
7) KONTAKTDATEN
Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH
Alexander Kretzler
Daxlander Str. 72
76127 Karlsruhe
Tel.: +49 721 599-3862
E-Mail