Grundversorgung

Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind laut Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitzuteilen.

Die Feststellung zum 01. Juli 2024 hat ergeben, dass für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 die Stadtwerke Karlsruhe GmbH gemäß §36 EnWG der zuständige Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH ist.

Dies wurde dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg schriftlich mitgeteilt.

Die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung in Niederspannung sowie die allgemeinen Stromtarife für die Grundversorgung erhalten sie über die Homepage der Stadtwerke Karlsruhe GmbH.

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