Netzzugang

Als rechtliche Grundlage für den Zugang und die Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH gilt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 sowie die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 29. Juli 2005. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen überwacht.

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