Messzugang

Mit der am 09. September 2010 in Kraft getretenen Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens (BK6-09-034; BK7-09-001) hat die Bundesnetzagentur erstmalig standardisierte Verträge vorgegeben, die das Rechtsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und einem dritten Messstellenbetreiber ausgestalten.

Zur Anpassung dieser Standardverträge an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende hat die Bundesnetzagentur am 23.08.2017 neue Rahmenverträge beschlossen.

Die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH kommt hiermit ihrer Verpflichtung nach und veröffentlicht auf ihrer Internetseite den standardisierten Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag (MSB-RV)

Die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH ist in ihrem Netzgebiet der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB).

Kontakt

Messstellenbetreiber-­rahmenverträge / Wechselprozesse im­Messwesen (WiM)
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