Schlichtungsstellen

Das EnWG verpflichtet Energieversorgungsunternehmen Kundenbeschwerden innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten und eventuelle Ablehnungen von Beschwerden zu begründen (§111a EnWG). Die Regelung betrifft nur Beschwerden von Kunden, die Verbraucher im Sinne des Gesetzes sind, d. h. in der Regel Haushaltskunden, die Strom und Gas zu privaten Zwecken beziehen.

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung

können postalisch an unseren Verbraucherservice oder per E-Mail an uns gerichtet werden

Kontaktdaten:

Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH
Daxlander Straße 72
76185 Karlsruhe

Tel.: +49(0) 721 599-4400
Fax: +49(0) 721 599-954409
E-Mail

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice
Postfach 8001 / 53105 Bonn 

Telefon: Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr 030 / 22480 - 500 oder 01805 / 101000 - Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Telefax:
030 22480-323
E-Mail

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Kontaktdaten:

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: +49 30 2757240 - 0

www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail

Clearingstelle EEG|KWKG

Die Clearingstelle EEG|KWKG ist eine neutrale, unabhängige Stelle zur außergerichtlichen Klärung von Fragen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Die Clearingstelle EEG|KWKG bietet allen Marktakteuren die Möglichkeit, Konflikte zeitnah und unkompliziert durch Verfahren beizulegen und Antworten auf Anwendungsfragen zum EEG und zum KWKG zu erhalten.

Nähere Informationen finden Sie unter www.clearingstelle-eeg-kwkg.de

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