FAQ Anmeldeprozess Energieerzeugungsanlagen

1. Brauche ich für meine Ladeeinrichtung eine Genehmigung?

Die Ladeleistung pro Hausanschluss ergibt sich immer aus der Summenladeleistung aller einzelnen Ladeeinrichtungen, die am selben Hausanschluss angeschlossen sind. Zum Beispiel sind zwei 11 kW-Wallboxen als 22 KW-Summenladeleistung zu betrachten.

Für eine Summenladeleistung bis einschließlich 11 kW genügt eine Meldung der geplanten Installation bei den SWKN. Eine Summenladeleistung von über 11 kW bedarf vor der Installation einer Genehmigung durch die SWKN. Dies gilt auch für Erweiterungen oder Verstärkungen bestehender Anlagen.
Um eventuelle spätere Probleme zu vermeiden, empfehlen wir grundsätzlich sich mit uns frühzeitig in Verbindung zu setzen. Ihre Anfragen senden Sie bitte an: ntznschlssntzsrvc-swkd

2. Wo finde ich Informationen/Unterlagen zur Anmeldung meiner Stromerzeugungsanlage bis 135 kW?

Die benötigten Informationen erhalten Sie einerseits durch dieses FAQ. Außerdem finden Sie unter folgendem Link alle benötigten Unterlagen. Beachten Sie vor allem die Checkliste für Anlagen bis max. 135 kW:

Stromerzeugungsanlage bis 135 kW

3. Wo finde ich Informationen/Unterlagen zur Anmeldung meiner Stromerzeugungsanlage größer 135 kW?

Die benötigten Dokumente finden Sie ebenfalls im Download-Center unter:

Stromerzeugungsanlage größer 135 kW

Zurzeit gibt es hierfür noch keine Checkliste wie bei Anlagen bis 135 kW, daher stimmen wir den Verlauf der Anmeldung mit Ihnen per E-Mail ab.
Was wir Ihnen aber schon vorab mitteilen können: Für die Erstanfrage relevant sind der Lageplan, das Datenblatt für Erzeugungsanlagen sowie der einpolige Schaltplan und der Vordruck E8 der VDE AR-N 4110.

4. Wo finde ich einen zugelassenen Elektrofachbetrieb?

Auf der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice (SWKN) Website finden Sie unter:
https://www.netzservice-swka.de/netze/Installationstechnik/strom/strom.php

5. Was muss ich bereits im Anmeldeprozess tun, um die EEG-Einspeisevergütung später möglichst in voller Höhe erhalten zu können?

Wenn Sie an einer Einspeisevergütung interessiert sind, ist es wichtig, formelle Anforderungen, welche sich aus dem EEG ergeben, zu erfüllen.

Um ihre Einspeisevergütung direkt bei der dauerhaften Inbetriebnahme ihrer Anlage zu erhalten, müssen sie innerhalb von 4 Wochen nach erfolgter Inbetriebnahme die Anlage im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Dazu zählen auch Speichersysteme.

Link:https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
Weiterhin muss die gewünschte Vergütungsform bereits bei Anmeldung auf dem Datenblatt für Erzeugungsanlagen (Erstanfrage) selektiert sein.

Jeder Vergütungsanspruch wird von uns im Einzelfall geprüft.

6. Ich möchte gar nichts einspeisen, muss ich meine Anlage dennoch anmelden?

Ja, auch Eigenerzeugungsanlagen, welche nichts einspeisen sollen, sind bei uns anzufragen und durchlaufen den normalen Anmeldeprozess. Hintergrund ist, das alle netzparallel betriebenen Eigenerzeugungsanlagen und Speichersysteme bei uns anzumelden sind.

7. Wieso wird bei der Anmeldung unterschieden in bis 135 kW und größer 135 kW?

Die Leistungsgrenzen sind durch die VDE AR-N 4105 und VDE AR-N-4110 festgelegt. Anlagen größer 135 kW müssen in Abhängigkeit der Spannungsebene, an der sie an das Netz des Netzbetreiber angeschlossen sind, entsprechend zertifiziert bzw. elektrisch ausgeführt werden.

8. Wieso wird bereits in der Erstanfrage/Anmeldung von Anlagen größer 30 kW ein Schaltplan gefordert?

Wir fordern für die Netzverträglichkeitsprüfung und zur Zuordnung des korrekten Netzverknüpfungspunktes bei Anlagen größer 30 kW einen Schaltplan bereits bei der Anfrage.

Bei jeder Anlage muss unabhängig von der Leistung ein Schaltplan spätestens bei der Fertigmeldung der Anlage eingereicht werden. Nur bei Anlagen größer 30 kW fordern wir den Schaltplan abweichend bereits im ersten Schritt der Anmeldung.

9. Wie muss ich vorgehen, wenn ich eine Anlage errichten möchte, welche nicht mit KWK- oder PV-Technologie arbeitet?

Wenn Sie beispielsweise Windenergie, Wasserkraft, Geothermie, Biomasse oder eine andere Technologie verwenden möchten, muss dieses Vorhaben individuell mit den SWKN abgeklärt werden.

Siehe Frage 18.

10. Welche technischen Vorgaben gelten für meine PV-Anlage aktuell?

Für seit dem 15.09.2022 in Betrieb genommene neue PV-Anlagen gilt, solange noch keine Steuerung der Anlage über ein intelligentes Messsystem eines Messstellenbetreibers erfolgt:
0-25 kWp: keine Vorgaben
> 25 kWp bis 100 kWp: Fernsteuerung mit Funkrundsteuerempfänger
> 100 kWp: Fernsteuerung mit Fernwirktechnik
Bitte beachten Sie zur Ermittlung der installierten Leistung die Vorgaben des §9 EEG.

11. Was ist die 70%-Begrenzung? Gilt diese auch für mich?

Wenn Ihre PV-Anlage eine Leistung im Bereich 0-25 kWp hat und vor dem 15.09.2022 in Betrieb ging, so ist die am Wechselrichter dauerhafte Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70% Pflicht.

Ab dem 01.01.2023 können bestehende PV-Anlagen bis zur einer Leistung von 7 kWp unter entsprechender Mitteilung des Datums der Aufhebung an
g-kwkgntzsrvc-swkd von der 70%-Begrenzung befreit werden.

Ab dem 15.09.2022 gilt, dass bei neu in Betrieb genommenen PV-Anlagen keine Begrenzung der Wirkleistung auf 70% einzustellen ist, wenn die Anlage maximal 25 kWp groß ist.

Wir verweisen auf die im Download-Center verlinkte Erklärung zum Einspeisemanagement.

12. Was ist eine Netzverträglichkeitsprüfung (NVP)?

Bei einer NVP überprüfen die SWKN, ob ihre gewünschte Anlage das bestehende Stromnetz negativ beeinflusst. In der Regel besteht hier keine Gefahr, jedoch ist dieser Prüfvorgang sehr wichtig für ein stabiles Stromnetz in Karlsruhe. Wir prüfen unabhängig der Leistung (mit Ausnahme sogenannter steckerfertiger PV-Anlagen bis max. 600 W).

13. Wie lange muss ich auf die Rückmeldung meiner Erstanfrage der PV-Anlage an eeg-kwkg@netzservice-swka.de warten?

Erstanfragen/Neuanmeldungen von PV-Anlagen werden innerhalb von 4 Wochen auf Netzverträglichkeit geprüft. Sollte der Antrag nicht vollständig sein, so informieren wir Sie. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass E-Mails samt Anhängen aufgrund der Größe uns nicht zugestellt werden. Daher bitten wir Sie, sich entsprechend zu melden, wenn Sie den Eindruck haben, die E-Mail sei nicht angekommen.

14. Was muss ich tun, wenn ich einen zusätzlichen Stromspeicher für meine Anlage möchte? (z.B. Batteriespeicher)

Sie müssen zusätzlich das E3 Datenblatt für den Speicher ausfüllen. Auch hier gilt, je Speichersystem müssen Sie uns ein Datenblatt zusenden.

15. Muss ich das Einheitenzertifikat (PDF) und das Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz (PDF) ausfüllen?

Nein, Sie können die Unterlagen beim Hersteller anfragen.

16. Was ist der Unterschied zwischen einem Messkonzept und einem Schaltplan?

Ein Schaltplan ist eine Skizze die aufzeigt, wie die geplante Erzeugungsanlage in die bestehende Kundenanlage integriert wird. Sie wird einpolig ausgeführt.

Im Falle bereits vorhandener Erzeugungsanlagen müssen diese ebenfalls im Schaltplan eingezeichnet werden. Weiterhin verpflichtend muss folgendes im Schaltplan aufgezeigt werden: Alle vorhandenen und geplanten Zähler, Hausanschluss (HAK oder Trafo), Schutztechnik (zentraler NA-Schutz / Entkupplungsschutz), Zählerschränke, Energieflussrichtungssensoren, Speichersysteme und Funkrundsteuerempfänger.

Als Orientierung kann Anhang B der VDE AR-N 4105 dienen.

Ein Messkonzept ist vom Anlagenbetreiber zu wählen und legt die Abrechnung und Bilanzierung einer oder mehrerer Erzeugungsanlagen fest.

So sind z.B. bei derselben physikalischen Verdrahtung der Anlage mehrere Abrechnungsvarianten möglich (Überschusseinspeisung, kfm. bilanzielle Einspeisung, usw.)

Wir verweisen auf die im Download-Center veröffentlichten Messkonzepte zur Selektion.

17. Was muss ich tun, wenn ich keine Einspeisevergütung will?

Wenn Sie nicht an einer Einspeisevergütung durch ihren selbst erzeugten Strom interessiert sind, müssen Sie dies per Mail den SWKN mitteilen.

Sie erhalten dann das Formular für die Vergütungsverzichterklärung und müssen dieses aufgefüllt an die SWKN senden.

18. Noch offene Fragen, die nicht durch dieses FAQ beantwortet werden?

Bei Unklarheiten melden Sie sich bevorzugt per E-Mail an:g-kwkgntzsrvc-swkd

Wir stehen Ihnen auch zu den üblichen Geschäftszeiten per Telefon zur Verfügung. Unsere Telefonnummer ist die 07215993822. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Lage die telefonische Erreichbarkeit nur eingeschränkt gewährleistet ist.

Das FAQ wird nun sukzessive ergänzt und aktualisiert.

Stand 02/2023

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