FAQ – Freileitungsumstellung im Netzgebiet der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH

Wir haben für Sie eine Liste mit den häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Freileitungsumstellung zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass die Antworten auf dem Regelfall basieren. Besondere örtliche Verhältnisse oder spezielle Gründe, können eine davon abweichende Vorgehensweise erfordern.

1. Weshalb wird von Freileitung auf Erdkabel umgestellt?

Viele der vorhandenen Niederspannungsfreileitungsnetze wurden in den 1960/70ern errichtet und nähern sich nun dem Ende ihrer technischen Nutzungsdauer. Zudem sind sie nur für eine geringe Lastdichte von typischen Wohngebieten ausgelegt. Damals waren Aspekte wie Elektromobilität, Wärmepumpen oder Photovoltaik noch kein Thema. Um das Stromnetz für die Energiewende fit zu machen ist es erforderlich, auf Erdkabel umzustellen, da Kabelnetze bei höheren Lastdichten technische und wirtschaftliche Vorteile aufweisen.

Die notwendigen Leitungsbaumaßnahmen werden im Vorfeld mit anderen Leitungsbetreibern sowie dem Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe abgestimmt. Durch die Bündelung können Leitungen für Strom, Telekommunikation und Straßenbeleuchtung gemeinsam verlegt und Synergien genutzt werden.

Oft wird dabei auch der Gehweg erneuert. Da die Herstellungskosten Teil von Netzentgelten und Gebühren darstellen, profitieren dabei letztendlich auch alle Netznutzer und Anwohner.

Die Vorteile der Freileitungsumstellung im Einzelnen:

  • Höhere Netzkapazitäten für Elektromobilität, Wärmepumpen und Photovoltaik
  • Höhere Versorgungssicherheit bei Sturm, Eis und Schnee
  • Bei Arbeiten am Dach entfallen kostenpflichtige Isolierarbeiten
  • Dachständer und Ausstiegsluken entfallen
  • Keine Abschattung von PV-Anlagen und weniger Vogelkot
  • Freischneiden von Trassen entfällt, Baumkronen können sich natürlich entwickeln
  • Synergien im Zusammenhang mit anderen Sparten

2. Wann wird bei mir umgestellt?

Um eine verbindliche Aussage über die Umstellung eines konkreten Hausanschlusses zu bekommen, stellen Sie bitte eine Anfrage an:
mstllngstrmntzsrvc-swkd

Aktuelle Baumaßnahmen finden Sie unter:
Baumaßnahmen


3. Wann wird mein Dachständer vom Dach entfernt?

Nachdem die Freileitung abgebaut ist, wird auf Ihren Wunsch auch der Dachständer demontiert. Hierzu werden Sie gesondert schriftlich informiert. Diese Leistung ist für Sie kostenfrei.

4. Ich möchte eine PV-Anlage errichten lassen, aber der Dachständer stört.

Bitte stellen Sie einen Antrag auf vorzeitige Umstellung Ihres Freileitungsanschlusses sowie auf Trennung der Freileitung, wir prüfen dann die netztechnischen Voraussetzungen. Wir weisen darauf hin, dass die Kosten für eine von Ihnen gewünschte Umstellung des Hausanschlusses gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§9 NAV) von Ihnen getragen werden müssen. Sie erhalten hierfür im Vorfeld der Maßnahme von uns ein Angebot.

5. Ich möchte eine PV-Anlage errichten lassen, der PV-Installateur hat Bedenken bzgl. der nicht isolierten Freileitung.

Die Bedenken des PV-Installateurs sind berechtigt. Bei Arbeiten in der Nähe von nicht isolierten Freileitungen besteht Lebensgefahr.

Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter mehr Informationen
im Preisblatt Sonstige Leistungen.

6. Der neue Kabelanschluss im Keller ist fertig, wann wird die Freileitung zurück gebaut?

Sie werden schriftlich informiert, ab wann Ihr Hausanschluss zur internen Umstellung freigegeben ist, ca. 1 Jahr später erfolgt der Rückbau der Freileitung.

7. Das Haus wird verkauft, die Umstellung betrifft mich nicht mehr, was soll ich tun?

Sie sollten den Käufer frühzeitig über die Umstellung informieren und ihn bitten sich mit uns in Verbindung zu setzen.

8. Das Haus wird verkauft, das Datum für die Dachständer-Rückmeldung ist aber danach.

Bitte leiten Sie das Schreiben an den Käufer weiter bzw. bitten Sie ihn sich mit uns in Verbindung zu setzen.

9. Das Haus wird abgerissen, auf dem Dach ist noch der Dachständer mit Freileitung? Was muss ich tun?

10. Das Haus wird abgerissen, aber hier wurde der Rückbau der Freileitung schon schriftlich angekündigt. Was soll ich nun tun?

Senden Sie eine Mail an mstllngstrmntzsrvc-swkd , dann wird der Rückbau veranlasst.

11. Ich bekomme keine Elektrofirma für die Umstellung, können Sie mir jemanden empfehlen?

Schauen Sie in das Installateurverzeichnis auf unserer Webseite:

Hier sind alle in Karlsruhe eingetragenen Elektrofirmen verzeichnet. Alternativ können Sie sich auch an eine bei einem anderen Netzbetreiber eingetragene Elektrofirma wenden.

12. Meine Elektrofirma kann erst nach dem Abschaltdatum kommen, gibt es noch Aufschub?

Leider nein. Mit der Abschaltung eines Netzsegments sind noch zahlreiche andere Tätigkeiten verbunden, welche langfristig eingeplant werden müssen. Setzen Sie sich deshalb frühzeitig mit Ihrer Elektrofirma in Verbindung.

13. Warum muss ich die interne Umstellung bezahlen und nicht der Verursacher?

Die Verantwortung sowie die Kostentragungspflicht für die Umstellung sind in §9 und §13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) gesetzlich geregelt.

14. Muss meine Elektrofirma eine Fertigmeldung schicken?

Ja, die Fertigmeldung ist für die weitere Bearbeitung erforderlich.

15. Ich weiß nicht, ob meine Elektrofirma die Fertigmeldung schon geschickt hat?

Senden Sie bitte eine Mail an: mstllngstrmntzsrvc-swkd

16. Ich wurde angeschrieben, bin aber nicht der Hauseigentümer

Bitte leiten Sie das Schreiben an den Eigentümer weiter oder teilen Sie uns über:
mstllngstrmntzsrvc-swkd mit, wie wir den Eigentümer erreichen können.

17. Ich habe ein Haus gekauft und weiß nicht, ob der Strom noch über den Freileitungsanschluss oder schon aus dem neuen Kabelanschluss kommt.

Zur Prüfung Ihrer Anlage beauftragen Sie bitte eine eingetragene Elektrofirma.
Schauen Sie in das Installateurverzeichnis auf unserer Webseite:

18. Ich habe ein Haus gekauft und es wird kernsaniert. Woher weiß ich, ob die Elektroanlage noch dem Stand der Technik entspricht?

Zur Prüfung Ihrer Anlage beauftragen Sie bitte eine eingetragene Elektrofirma.
Schauen Sie in das Installateurverzeichnis auf unserer Webseite:

19. Ich habe für die interne Umstellung ein Angebot von einer Elektrofirma bekommen und empfinde es als sehr teuer.

In diesem Fall empfiehlt es sich ein Alternativangebot einzuholen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Netzbetreiber keine Angebote für Kundenanlagen prüfen können.

20. Welche Absicherung erhält mein Kabelhausanschluss?

  • Sie erhalten in der Regel die gleiche Absicherung und Anzahl der Stromanschlüsse, wie bei der Freileitungsversorgung.
  • Eine Erhöhung der Anschlussleistung oder Anzahl der Anschlüsse ist kostenpflichtig und muss beantragt werden. Hierzu sollten Sie eine Elektrofirma zu Rate ziehen.

21. Können Sie gleich ein stärkeres Kabel für Wärmepumpe, E-Mobilität, PV errichten ?

Ob eine Verstärkung des Hausanschlusses notwendig ist, sollte zunächst durch einen Elektrofachbetrieb unter Berücksichtigung des zukünftigen Bedarfs geprüft werden.

Die Formulare für die entsprechende Anfrage finden Sie unter: Formulare

22. Wird das Stromnetz für die zukünftigen Anforderungen durch Elektromobilität, Wärmepumpen und Photovoltaik ausgelegt?

Ja, im Zuge der Freileitungsumstellung wird das Niederspannungsnetz für die zukünftigen Lasten durch Elektromobiliät, Wärmepumpen und Photovoltaik ausgelegt.
Zu dieser und weiteren Fragen bzgl. Elektromobilität gibt es eine gesonderte FAQ-Liste:

23. Erhält meine Garage im Zuge der Freileitungsverkabelung automatisch einen Stromanschluss?

Nein, ein solcher muss bei Bedarf gesondert beantragt werden.

Zu dieser und weiteren Fragen bzgl. Elektromobilität gibt es eine gesonderte FAQ-Liste:

Stand: 15.02.2023

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