Die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den
Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Niederspannung -
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)“ gilt für alle
Netzanschlussverhältnisse in Niederspannung, die mit der Stadtwerke Karlsruhe
Netzservice GmbH geschlossen werden.
Für alle in Niederspannung bis zum 12. Juni 2005 mit der Stadtwerke Karlsruhe GmbH abgeschlossenen Netzanschlussverträge gelten die Regelungen der NAV anstelle der AVBEltV als Allgemeine Bedingungen.
Die gemäß §19 des Energiewirtschaftsgesetzes zu veröffentlichenden „Technischen Anschlussbedingungen für Anschlüsse an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH (TAB 1kV)“ setzen sich zusammen aus den Dokumenten: