Steckerfertige PV-Anlagen

Ab sofort können Sie Ihre steckerfertige Photovoltaikanlage (auch bezeichnet als Steckersolargerät, Balkonkraftwerk oder Mini-PV-Anlage) unkompliziert in Betrieb nehmen. Hierbei genügt die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Assistent/RegistrierungSolarArt.

Wichtig hierbei: Bei steckerfertigen Photovoltaikanlagen / Balkonkraftwerken / Steckersolargeräten ist keine Einspeisevergütung vorgesehen und die Leistungsgrenze eines Balkonkraftwerks je Letztverbraucher liegt bei 800 Voltampere (VA) Wechselrichterleistung bzw. 2 kWp Modulleistung.
Sollten Sie dennoch eine Einspeisevergütung wünschen oder liegen Ihre Leistungsangaben über den oben genannten Grenzwerten, so ist die Anlage derzeit noch im regulären Anmeldeverfahren (siehe: https://www.netzservice-swka.de/netze/strom/eigenerzeugungsanlagen.php)anzumelden.


Folgende Schritte sind generell von Ihnen zu beachten:
  1. Prüfen Sie die Gegebenheiten vor Ort: Bitte stellen Sie sicher, dass die Installation der PV-Anlage baulich erlaubt ist und die technischen Voraussetzungen in Bezug auf die elektrische Anlage erfüllt sind. Ebenfalls müssen die allgemeinen Regelwerke erfüllt und die Bedingungen der "TAB Niederspannung der SWKN" eingehalten werden. Bitte setzen Sie sich im Zweifel mit einer Elektrofachkraft in Verbindung, welche die Voraussetzungen zur Installation individuell für Sie prüft. Auch wird durch die Elektrofachkraft überprüft, ob eine spezielle Energiesteckdose notwendig ist.
  2. Marktstammdatenregister: Bitte melden Sie Ihre Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur an. Dort müssen Sie unbedingt die Zählernummer mit angeben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wo Sie ihre Zählernummer finden, wenden Sie sich bitte an den Messstellenbetreiber bzw. schauen Sie gerne in den Beispielen unter Wie lese ich meinen Zähler ab nach.

Hier geht's zur Anmeldung beim Marktstammdatenregister 

Folgende Schritte übernehmen wir nach Ihrer Anmeldung im Marktstammdatenregister:
Wir überprüfen, ob Ihre Registrierung den gültigen Anforderungen (in Bezug auf die zulässigen Leistungsangaben und evtl. schon vorhandene Anlagen) entspricht. Außerdem prüfen wir, ob ein Zählerwechsel erforderlich ist. In vielen Fällen ist der kostenfreie Zählerwechsel(-termin) noch notwendig. Wir behalten uns vor, Sie diesbezüglich zu kontaktieren und bitten Sie, die E-Mail-Adresse daher bei der Registrierung im Marktstammdatenregister zu hinterlegen.

1. Was ist eine steckerfertige PV-Anlage?

Die hier genannte „steckerfertige Photovoltaik-Anlage“ hat viele Namen (steckbare PV-Anlagen, Mini-PV, Balkon-PV, Balkon-Kraftwerk, Guerilla-PV, Plug and Play-PV und viele mehr), aber nur eine Bedeutung. Grundsätzlich beschreiben all diese Begriffe eine aus einem oder wenigen PV-Modulen und Wechselrichter bestehende PV-Anlage, die unter Beachtung der Herstellerangaben und einer normgerechten Anwendung an den eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis angeschlossen werden kann.

2. Welche Vorteile bietet mir die steckerfertige PV-Anlage?

Der Strom wird durch die PV-Anlage dort erzeugt, wo er auch direkt wieder verbraucht wird – nämlich im heimischen Stromkreis. Zuerst wird also der Strom aus der Eigenproduktion der steckerfertigen PV-Anlage genutzt und nur noch der zusätzlich benötigte Strom aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen. Dementsprechend verringert sich die vom Lieferanten bezogene Strommenge und die Rechnung fällt geringer aus. Durch diese Einsparungen kann sich also der Anschluss einer steckerfertigen PV-Anlage nach einiger Zeit lohnen.

3. Sind steckerfertige PV-Anlagen in einem vorhandenen Stromkreis zulässig?

Ja. Mit der im Mai 2018 veröffentlichten Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1) wurde in Deutschland die Möglichkeit geschaffen, PV-Anlagen auch in einen vorhandenen Endstromkreis einzubinden. Der Anschluss hat gemäß den Hinweisen des VDE

4. Benötige ich für den Anschluss von steckerfertigen PV-Anlagen eine Elektrofachkraft?

Ja. Wenn ein vorhandener Stromkreis genutzt werden soll, muss eine Elektrofachkraft prüfen, ob die Leitung für die Einspeisung ausreichend dimensioniert ist. Evtl. muss hier die vorhandene Sicherung gegen eine kleinere Sicherung getauscht werden, um den Stromkreis vor Überlastung und vor Brand zu schützen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hinsichtlich des Anschlusses der PV-Anlage an Ihre Kundenanlage (Stromkreis) an Ihren Elektroinstallateur. Wir verweisen auf die einschlägigen Normen (VDE-AR-N 4105, DIN VDE-V 0100-551-1 sowie VDE-V 0628-1). Eine Übersicht zu den Installateuren Strom in Karlsruhe finden Sie unter: https://www.netzservice-swka.de/netze/Installationstechnik/strom/strom.php

5. Fallen steckerfertige PV-Anlagen unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?

Ja. Im EEG wurde hier eine Definition dieser Anlagen als „Steckersolargerät“ vorgenommen. Siehe §3 Nr. 43 EEG: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__3.html

6. Besteht Brandgefahr während des Betriebs einer steckerfertigen PV-Anlage?

Bei Einhaltung einer normgerechten Inbetriebsetzung der steckerfertigen PV-Anlage besteht grundsätzlich keine Brandgefahr. Für eine normgerechte Installation müssen insbesondere die Anforderungen der DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1) eingehalten werden. Darin sind u. a. Anforderungen an die Leitungsdimensionierung, Anschlussart und Schutzeinrichtungen enthalten.

Stand 06/2024

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