Netzanschluss am Mittelspannungsnetz

Netzanschlüsse am Mittelspannungsnetz erfolgen auf Grundlage der „Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung in Mittel- und Hochspannung (AGB 20kV und 110kV)“ sowie der „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz (TAB 20kV)“. Die TAB 20kV bestehen aus den Dokumenten:

  1. „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb - AR-N 4110 - (TAR Mittelspannung)“ des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) und
  2. „Ergänzende Anschlussbedingungen 20kV (EAB 20kV)“ der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH. Diese sind spezifische Regelungen, welche sich an den lokalen Netz- und Anschlussverhältnissen orientieren.

Die TAR Mittelspannung kann über den VDE kostenpflichtig bezogen werden und liegt bei der Stadtwerke  Karlsruhe Netzservice GmbH zur Einsichtnahme aus.

Sofern sich die TAR Mittelspannung und die EAB 20kV der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH widersprechen, gelten die EAB 20kV der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH vorrangig. Die AGB 20kV und 110kV sowie die TAB 20kV werden Bestandteil des mit der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH abzuschließenden Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrags.

KONTAKT

Allgemeine Anfragen zu Netzanschlüssen
Fax: +49(0)721 599-3829
E-Mail

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