Die Abwicklung des Netzzuganges zum Erdgasnetz der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice 
GmbH erfolgt auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes vom 13.07.2005, 
den dazugehörigen Gasnetzzugangs- und Gasnetzentgeltverordnung vom 
29.07.2005 und der Änderungsfassung der Vereinbarung über die 
Kooperation gemäß § 20 Abs.1b) EnWG zwischen den Betreibern von in 
Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen vom 29.07.2008.
 
Veröffentlichung Sondernetzentgelt nach § 20 Abs. 2 GasNEV
Die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH gibt bekannt, dass für die Notversorgungsübergabestelle (Zählpunkt DE7004317629700000000000000267660) gesonderte Netzentgelte nach § 20 Abs. 2 GasNEV in vorläufiger Höhe von 25.724 € vereinbart wurden.