FAQ´s zu unseren Prüfstellen

Eichungen und Befundprüfungen, wozu das alles?

Messgeräte, die im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, müssen geeicht sein. Dies gilt auch für Verbrauchsmessgeräte, wie Strom, Gas, Wasserzähler oder Wärmezähler, sofern die Messwerte als Grundlage für die Berechnung von Kosten dienen. Die Verwendung von ungeeichten Messgeräten ist verboten.

Wer darf Eichungen, Befundprüfungen und Stichprobenverfahren durchführen?

Die Eichung, Befundprüfung und Stichprobenverfahren sind hoheitliche Aufgaben, und dürfen nur von Eichämtern oder staatlich anerkannten Prüfstellen vorgenommen werden.

Auf welcher rechtlichen Basis werden Eichungen, Befundprüfungen und Stichprobenverfahren durchgeführt?

Eichungen, Befundprüfungen und Stichprobenverfahren werden nach MessEG und MessEV durchgeführ.

Wie funktioniert eine Eichung, und warum braucht es das überhaupt?

Informationen rund um das Thema Eichungen finden Sie in unserer Infobroschüre Richtig Messen und Abrechnen.

Wie funktioniert das Stichprobenverfahren?

Informationen zum Thema Stichprobenverfahren finden Sie in unserer Infobroschüre
Stichprobenprüfungen.

Wie kann ich eine Befundprüfung beantragen, und wie ist das weitere Vorgehen?

Informationen zu Befundprüfungen sind in unserer Infobroschüre Befundprüfungen enthalten. 

Wo finde ich die Anträge auf Befundprüfungen?

Die Anträge auf Befundprüfungen sind mir zu komplex, kann ich jemanden bevollmächtigen diese für mich auszufüllen?

Was ist mit der Kennzeichnung im Antrag für Befundprüfungen gemeint?

Fragen rund um die Kennzeichnung von Messgeräten werden in der Infobroschüre Richtig Messen und Abrechnen beantwortet. 

In welchem Umfang werden Wareneingangsprüfungen angeboten?

Die Wareneingangsprüfungen sind in der Infobroschüre Wareneingangsprüfungen erklärt.

Ich will bei der Befundprüfung dabei sein. Was muss ich tun?

Das ist grundsätzlich möglich. Vermerken Sie dies einfach im Antrag auf Befundprüfung.

In welchem Umfang werden Wareneingangsprüfungen angeboten?

Die Wareneingangsprüfungen sind in der Infobroschüre Wareneingangsprüfungen erklärt.

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