Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet alle grundzuständigen Messstellenbetreiber zum Einbau intelligenter Messsysteme bzw. moderner Messeinrichtungen. Bis 2032 muss per Gesetz der gesamte Stromzählerbestand durch neue Technologie, sofern technisch verfügbar, ersetzt werden.
Veröffentlichung gemäß §37 Abs. 1 MsbG: