Veröffentlichungen

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet alle grundzuständigen Messstellenbetreiber zum Einbau intelligenter Messsysteme bzw. moderner Messeinrichtungen. Bis 2032 muss per Gesetz der gesamte Stromzählerbestand durch neue Technologie, sofern technisch verfügbar, ersetzt werden.

Veröffentlichung gemäß §37 Abs. 1 MsbG:

  • Standard- und Zusatzleistungen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preisblatt
  • bis 2032 werden wir rund 20.000 intelligente Messsysteme und 160.000 moderne Messeinrichtungen einbauen.

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