Genehmigungspflichtige Geräte und steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG

Gemäß TAB 2023 ist vor dem Anschluss folgender Anlagen und Geräte (u.a.) die Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen:

  • Änderungen, Trennungen, Zusammenlegungen von Kundenanlagen
  • unter anderem ortsfeste Heiz- und Klimageräte, Durchlauferhitzer etc.
  • Einzelgeräte, auch ortsveränderliche Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kVA
  • Ladeeinrichtungen für E-Mobilität
  • Speicher-/Batterie-Systeme

Anfragen und Genehmigungen sind per E-Mail einzureichen.


Gesondert anzufragen sind:


FAQ unterbrechbare Verbrauchseinrichtung

1. Welche Geräte sind von der §14a-Regelung betroffen?

Es sind die nachfolgenden Geräte mit einer Leistung ab 4,2kW an einem normalen 400V-Hausanschluss betroffen:

  • Private Ladeeinrichtungen
  • Wärmepumpen inkl. Heizstab
  • Klimaanlagen
  • Batteriespeicher
Geräte mit einer Leistung unter 4,2kW sind ausgenommen, müssen aber dennoch angemeldet bzw. genehmigt werden.

2. Wann werden die neuen Regeln gelten?

Die Bundesnetzagentur hat Ihre Festlegung (Bundesnetzagentur - 14a) zum 28.11.2023 veröffentlicht. Die neuen Regelungen sind zum 01.01.2024 in Kraft getreten.

3. Was gilt für Bestandsanlagen?

Bei Bestandsanlagen, für die die Anlagenbetreiber bereits eine Netzentgeltreduzierung von ihrem Netzbetreiber erhalten, sind Übergangsregelungen vorgesehen. Zunächst gelten die aktuellen Vereinbarungen bis 31. Dezember 2028 unverändert fort. Anschließend sollen für die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen die neuen Regelungen gelten.

Bestandsanlagen ohne Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber bleiben dauerhaft von den neuen Regeln ausgenommen. Es besteht die Möglichkeit, freiwillig in die neue Regelung zum netzdienlichen Verhalten zu wechseln.

Nachtspeicherheizungen sind von den neuen Regelungen nicht betroffen.

4. Gelten die Regelungen auch für den normalen Haushaltsstrom?

Nein. Die Regelungen gelten ausschließlich für die Summenleistung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen (inkl. Heizstab), private Ladeeinrichtungen für E-Autos (Wallboxen), Klimageräten und Speichern, hinter demselben Hausanschluss. In den normalen Haushaltsverbrauch wird nicht eingegriffen.

5. Wie melde ich Geräte an?

Verwenden Sie bitte folgendes Formular
Info: Wir arbeiten derzeit an einer Onlinelösung für die Anmeldung.

Bitte beachten Sie insbesondere bei Wärmepumpen auf die richtigen Angaben. Relevant für die Anmeldung ist immer die maximal mögliche Bezugsleistung der Wärmepumpe inklusive der Leistung des Heizstabs.

$14a

6. Ändert sich mein Stromtarif?

Im Gegenzug dafür, dass der Netzbetreiber eine Anlage netzorientiert steuern darf, profitieren Sie als Kunde und Betreiber der Geräte von einem reduzierten Netzentgelt. Da bei der individuellen Anschluss- und Verbrauchssituation der Privathaushalte große Unterschiede bestehen können, legt die Bundesnetzagentur verschiedene Varianten der Netzentgeltreduzierung fest, zwischen denen die Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wählen können .

Modul

7. Wie erhalte ich das reduziert Netzentgelt?

Privathaushalte haben in der Regel keinen direkten Vertrag mit dem Netzbetreiber, sondern mit ihrem Energielieferanten. Das soll auch weiterhin so bleiben und die Bundesnetzagentur will kein neues Abrechnungsverhältnis zwischen dem Letztverbraucher und seinem Netzbetreiber schaffen. Die Bundesnetzagentur sieht aber eine Pflicht zum transparenten Ausweis der Netzentgeltreduzierung auf der Stromrechnung des Kunden vor. Das bedeutet: Die Abrechnung der reduzierten Netzentgelte übernimmt der jeweilige Energielieferant des Anlagenbetreibers und weist diese auf der Stromrechnung übersichtlich aus.

FAQ Elektromobilität

Die Elektromobilität trägt maßgeblich zur Energiewende bei. Deshalb sind auch immer mehr Menschen bereit, auf ein Elektrofahrzeug umzusteigen. Durch neue Technologien können sich jedoch auch neue Problemstellungen ergeben. Das Laden vieler Elektrofahrzeuge stellt das vorhandene Stromnetz vor eine neue Herausforderung. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich frühzeitig über das gesamte Spektrum der Elektromobilität zu informieren. Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie in unserer FAQ-Liste.

1. Die wichtigsten Begriffe rund um das Thema „Elektromobilität“

SWKN: Abkürzung für „Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH“ => Netzbetreiber
Nicht öffentliche Ladeeinrichtung: Bedeutet, dass der Installationsort auf einem Privatgrundstück ist und potenzielle Nutzer im Vorfeld eindeutig feststehen. Ein konkretes Beispiel: Ein Carport auf einem Privatgrundstück

Halb öffentliche Ladeeinrichtung: Bedeutet, dass die Ladestation sich auf einem Privatgelände befindet. Der Eigentümer des Grundstückes kann entscheiden, wer die Ladestation verwenden darf (z.B. Bahnhofsvorplatz, Supermarkt, Tankstelle und Parkgaragen).

Öffentliche Ladeeinrichtung: Bedeutet, dass die Ladestation im öffentlichen Raum, z.B. an einer Straße, installiert wurde.

Ladeeinrichtung: Eine Ladeeinrichtung stellt die Verbindung zwischen dem „Stromnetz“ und einem Elektrofahrzeug dar. Neben dem Ladestrom werden zusätzlich Daten (z. B. zur Ladeleistung) übertragen. Sie kann als freistehende Ladesäule oder für die Wandmontage als Wallbox ausgeführt sein und einen oder mehrere Ladeanschlüsse enthalten.

2. Brauche ich für meine Ladeeinrichtung eine Genehmigung?

Die Ladeleistung pro Hausanschluss ergibt sich immer aus der Summenladeleistung aller einzelnen Ladeeinrichtungen, die am selben Hausanschluss angeschlossen sind. Zum Beispiel sind zwei 11 kW-Wallboxen als 22 kW-Summenladeleistung zu betrachten.

Für eine Summenladeleistung bis einschließlich 11 kW genügt eine Meldung der geplanten Installation bei den SWKN. Eine Summenladeleistung von über 11 kW bedarf vor der Installation einer Genehmigung durch die SWKN. Dies gilt auch für Erweiterungen oder Verstärkungen bestehender Anlagen.

Um eventuelle spätere Probleme zu vermeiden, empfehlen wir grundsätzlich sich mit uns frühzeitig in Verbindung zu setzen. Ihre Anfrage senden Sie bitte an:
E-Mail

3. Welche Kosten entstehen?

Anfragen zum Netzanschluss und Genehmigungen von Ladeeinrichtungen sind bei den SWKN kostenlos.

Sollten für die Installation weitere Zähler und Steuergeräte benötigt werden, können hierfür Kosten anfallen.

Für notwendige Arbeiten an Ihrer häuslichen Elektroinstallation sowie der Montage der Ladeeinrichtung wenden Sie sich bitte direkt an einen Elektrofachbetrieb.

4. Darf jeder Elektrofachbetrieb die Arbeiten rund um den Einbau ausführen?

Nein! Laut § 49 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und § 13 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) dürfen nur im Installateurs-Verzeichnis eingetragene Elektrofachbetriebe diese Arbeiten ausführen.


5. Was sollte ich vor der Anschaffung eines Elektrofahrzeuges beachten?

Neben der Auswahl Ihres Elektrofahrzeuges und dessen Anforderungen an eine Ladeeinrichtung, sollten Sie sich über Ihre häusliche Beschaffenheit informieren. Verschaffen Sie sich zunächst einen Gesamtüberblick über den geplanten Stellplatz, die Anbringung einer Ladeeinrichtung und eventuell notwendige Arbeiten an Ihrer häuslichen Elektroinstallation. Eine gründliche und vollständige Planung im Vorfeld hilft spätere Probleme und Zusatzkosten zu vermeiden. Mit Hilfe dieser können Sie die perfekte Lademöglichkeit für ihren Standort planen. Herstellerangaben über die Ladeleistung beziehen sich in der Regel auf Maximalwerte, die jedoch nicht an jedem Standort möglich sind.

6. Warum kann die Elektromobilität im Stromnetz Probleme verursachen?

Ladeeinrichtungen stellen für das Stromnetz starke einzelne Verbrauchsgeräte dar. Eine 11 kW-Wallbox entspricht einem Elektroherd, bei dem alle Kochfelder und der Backofen eingeschaltet sind. Werden nun viele Fahrzeuge am selben Stromkreis gleichzeitig ungesteuert geladen, kann es zu punktuellen Überlastungen im Stromnetz kommen. Mit steigender Ladeleistung der einzelnen Ladeeinrichtungen nimmt dieses Problem zu. Damit möglichst viele Elektrofahrzeuge uneingeschränkt laden können, empfehlen die SWKN für einen Standardhausanschluss eine maximale Ladeleistung von 11 kW.

7. Muss meine häusliche Elektroinstallation angepasst werden?

Je nach Alter der Elektroinstallation in Ihrem Haus sind Anpassungen erforderlich. Die übliche Nutzungsdauer für eine Elektroinstallation liegt zwischen 30-40 Jahren. Danach haben sich die technischen und normativen Rahmenbedingungen verändert und weiterentwickelt. Zudem hat sich die Nutzung der Elektrizität über die Jahre geändert. Das einzelne Gerät ist sparsamer geworden, aber die Anzahl der Geräte hat sich erhöht.

8. Was sind die technischen Voraussetzungen für die Installation eines Ladepunkts bei mir zuhause?

Der Standort Ihres gewünschten Ladepunktes ist entscheidend. Für eine 11 kW Ladeleistung benötigen Sie einen Starkstromanschluss (dreiphasigen 400V-Anschluss). Falls Sie nicht wissen, ob ein solcher Anschluss verfügbar ist, wenden Sie sich bitte an einen Elektrofachbetrieb.

9. Kann ich mein Auto an der Haushaltssteckdose laden?

Prinzipiell können Elektroautos an einer gewöhnlichen Haushaltssteckdose aufgeladen werden. Allerdings rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eindeutig davon ab. Gerade bei älteren Elektroanlagen kann es zu Überlastungen von Steckdosen oder Leitungen kommen (Brandgefahr!). Darüber hinaus dauert der Ladevorgang aufgrund der geringen Ladeleistung sehr lange. Deshalb ist die Installation einer Wallbox sinnvoll.

10. Ist mein dreiadriges 1,5mm² dickes Kabel in der Garage ausreichend?

Nein, dieses Kabel ist nicht ausreichend. Der 1,5 mm² Querschnitt ist zu gering für eine dauerhafte Ladebelastung. Zudem wird eine spezielle Absicherung benötigt. Zusätzlich ist für den benötigten Starkstromanschluss eine 5-adrige Leitung erforderlich. Die örtlichen Gegebenheiten muss ein Elektrofachbetrieb prüfen.

11. Ist mein derzeitiger Hausanschluss ausreichend?

Dies stellt ein Elektrofachbetrieb fest. Die Kosten für eine eventuelle Erweiterung eines Hausanschlusses sind von den örtlichen Gegebenheiten abhängig.

12. Ich hätte meine Wallbox gerne in der Garage, woher weiß ich, ob das möglich ist?

  1. Wenn Ihre Garage auf demselben Grundstück wie Ihr Haus steht erfolgt der Anschluss der Wallbox über die häusliche Elektroinstallation. Dies wird durch einen Elektrofachbetrieb ausgeführt.Genehmigung durch SWKN (siehe Frage 2).

  2. Wenn Ihre Garage nicht auf demselben Grundstück wie Ihr Haus steht, z. B. auf der anderen Straßenseite und über keinen Stromnetzanschluss verfügt, dann benötigen Sie einen separaten Netzanschluss und eine Zähleranschlusssäule außerhalb der Garage. Die Zähleranschlusssäule sowie die Arbeiten von dort zur Wallbox werden durch einen Elektrofachbetrieb ausgeführt. Netzanschlussanfrage an SWKN erforderlich (siehe Frage 2).

  3. Wenn Sie Mitglied einer Eigentümergemeinschaft (Gebäude und/oder Garagenhof) sind, so empfehlen wir Ihnen mit den anderen Eigentümern abzuklären ob hier ebenfalls Interesse an zukünftigen Lademöglichkeiten besteht. Nach Ermittlung des gesamten gewünschten Leistungsbedarfs stimmt Ihr Elektrofachbetrieb ein Anschlusskonzept (inkl. Steuerleitungen und Lademanagement) mit uns ab. Zukünftige aufwendige Nachrüstungen und Umbauarbeiten sollten im Interesse aller Beteiligten von Beginn an vermieden werden. Grundsätzlich erfolgt die Versorgung von Garagenhöfen/-zeilen über einen Netzanschluss.

Die Zustimmung der anderen Eigentümer sowie Vereinbarungen zur Kostenteilung für die baulichen Maßnahmen muss von Ihnen eingeholt werden und ist Voraussetzung für die Errichtung des Netzanschluss.

13. Was muss ich noch berücksichtigen bei der Planung einer Ladeeinrichtung?

Wir empfehlen zusätzlich ein Leerrohr für eine Steuerleitung zwischen Zählerschrank und Ladeeinrichtung zu verlegen.
Bei neuen Zählerschränken sollte Platz für einen zusätzlichen Zähler und ein Steuergerät mit eingeplant werden. Alle Details zu Ihrer Elektroinstallation stimmen Sie bitte mit einem Elektrofachbetrieb ab.

14. Was bedeutet Ladeleistung?

Die vom Automobilhersteller angegebene maximale Ladeleistung Ihres Fahrzeuges gibt Auskunft über mögliche Ladegeschwindigkeiten der Batterie. Umso höher die Ladeleistung, desto schneller lädt die Batterie.

15. Was ist Wechselstromladen (AC) und was ist Gleichstromladen (DC)?

Es ist wichtig, zwischen Wechselstrom (AC) und Gleichstrom (DC) zu unterscheiden.
Eine Batterie kann die Ladung nur in Form von DC speichern.
Beim DC-Laden kann der Strom direkt vom Ladepunkt in der Batterie gespeichert werden.
Beim AC-Laden muss der Strom im inneren des Fahrzeuges in DC umgewandelt werden und kann erst dann in der Batterie gespeichert werden.

16. Welche Ladeleistungen sind beim Gleichstromladen (DC) und beim Wechselstromladen (AC) möglich?

Öffentliche DC-Ladestationen ermöglichen Ladeleistungen von 50 - 300 kW DC und damit höhere Ladegeschwindigkeiten als beim AC-Laden mit in der Regel bis zu 22 kW.
An Ihrem privaten Ladepunkt (Wallbox) gibt es in der Regel nur die Möglichkeit mit AC zu laden. Die Umwandlung von AC auf DC erfolgt innerhalb Ihres Fahrzeuges und nicht in der Ladeeinrichtung. Da die meisten Elektrofahrzeuge derzeit mit maximal 11 kW-AC-Ladeleistung laden, empfehlen wir die Anschaffung einer 11-kW-Wallbox.

17. Wie schnell kann ich mein Elektrofahrzeug aufladen?

Folgende Auflistung vergleicht die durchschnittliche Ladedauer des Wechselstromladens
(AC) und des Gleichstromladens (DC).

Durchschnitt bei AC-LadenDurchschnitt bei DC-Laden
Batteriekapazität: 62,75 kWhBatteriekapazität: 62,75 kWh
Ladeleistung: 11 kWLadeleistung: 100 kW
Ladedauer für 100 km: ca. 1:30 hLadedauer für 100 km: ca. 0:20 h

Die aufgeführte Tabelle zeigt eindeutige Unterschiede zwischen AC- und DC-Laden. Zuhause (AC) beträgt die Ladedauer für 100 km etwa das Fünffache gegenüber öffentlichen Ladestationen (DC). Der durchschnittliche Autofahrer fährt ca. 40 km am Tag (Quelle: DAT). Deshalb reicht die AC Ladegeschwindigkeit in der Regel vollkommen aus.

18. Ist zuhause die Errichtung einer DC-Schnellladesäule sinnvoll?

Nein! Studien und Praxistests haben gezeigt, dass eine 11 kW-Wallbox im privaten Bereich völlig ausreichend ist und es damit zu keiner Einschränkung der Mobilität kommt (siehe Frage 16).

19. Warum kann ich zuhause nicht schneller laden?

Das Stromnetz für die Versorgung von Haushalten wurde auf haushaltsübliche Lasten ausgelegt.
Beispiele haushaltsüblicher Lasten:

PC, TVca. 0,1 - 0,3 kW
Staubsaugerca. 0,7 – 1 kW
Fönca. 2 kW
Kochfeld E-Herdca. 1,5 – 3 kW

Je geringer die einzelnen Lasten bei ungesteuerter Nutzung, desto mehr Menschen können die vorhandene Netzkapazität nutzen (siehe Frage 6).

20. Was sind die üblichen Ladeleistungen einer Wallbox im privaten Bereich?

Übliche Ladeleistungen sind 3,7 / 11 / 22-kW. Wir empfehlen eine Ladeeinrichtung von maximal 11 kW.

21. Wie kann ich mir eine 11 kW-Ladeleistung vorstellen?

Um die 11 kW-Ladeleistung zu verdeutlichen, hilft ein Beispiel: Ein gängiger Elektroherd mit 4 Kochfeldern und einem Backofen hat einen Anschlusswert von 11 kW. Damit ist er in der Regel der größte Verbraucher im Haushalt.

22. Sie wollen mehrere Ladepunkte?

Sie besitzen mehrere Elektrofahrzeuge oder wollen mehrere Ladepunkte installieren? Dann ist ein Lademanagement genau das Richtige für Sie! Durch die Steuerung über ein Lademanagement ist es möglich, mehrere Fahrzeuge gesteuert zu laden.

Wir als Netzbetreiber nennen Ihnen die Summenladeleistung. Diese können Sie auf die gewünschte Anzahl der Ladepunkte verteilen.

23. Wie funktioniert ein Lademanagement-System?

Ein Lademanagement-System verteilt die Summenladeleistung auf beliebig viele Ladepunkte. Ein einfaches Beispiel hilft bei der Verdeutlichung.

Beispiel: 10 Elektrofahrzeuge sollen in einer Tiefgarage mit AC geladen werden.

Aufgrund der örtlichen Netzsituation stehen für 10 Ladestationen 44 kW Summenladeleistung zur Verfügung. Ein Lademanagement könnte nun vier Fahrzeuge gleichzeitig mit 11 kW oder alle 10 Fahrzeuge gleichzeitig mit 4,4 kW laden. In der Regel bieten Lademanagementsysteme weitere Konfigurationsmöglichkeiten wie z. B. Priorisierungen von bestimmten Fahrzeugen.

24. Kann der Netzbetreiber meine Ladeleistung verändern?

Aktuell werden seitens SWKN Ladeeinrichtungen nicht angesteuert. Die genehmigte Summenladeleistung steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Mit zunehmender Anzahl von Ladeeinrichtungen kann es jedoch zukünftig notwendig werden Ladeeinrichtungen auf Grundlage der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen anzusteuern.

25. Was geschieht bei einer Netzverträglichkeitsprüfung?

Die SWKN überprüfen, ob durch eine zusätzliche Ladeeinrichtung unzulässige Netzrückwirkungen entstehen können. Die Überprüfung der häuslichen Elektroinstallation muss durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen.

26. Was muss ich beim Kauf eines Elektrofahrzeuges beachten? (Quick Guide)

a. Häusliche Beschaffenheit abklären durch einen zugelassenen Elektrofachbetrieb
b. Über die AC-Ladeleistung Ihres gewünschten Fahrzeuges informieren
c. Kontaktaufnahme mit den SWKN
d. Installation der Wallbox nur durch einen zugelassenen Elektrofachbetrieb

27. Umsetzung mehrerer Ladestationen an einem Standort (Quick Guide)

a. Um wie viele Ladestationen handelt es sich?
b. Häusliche Beschaffenheit abklären durch einen zugelassenen Elektrofachbetrieb
c. Kontaktieren Sie die SWKN, um die für Ihren Standort zur Verfügung stehende Summenladeleistung zu erfahren
    (Beispiel siehe Frage 22)
d. Installation der Wallboxen und des Lademanagement-Systems durch einen Elektrofachbetrieb

28. Unter welchen Voraussetzungen kann ich für meine Ladeeinrichtung reduzierte Netzentgelte in Anspruch nehmen?

Gemäß §14a EnWG können Sie für Ihre Ladeeinrichtung reduzierte Netznutzungsentgelte in Anspruch nehmen, wenn:

  1. Die Ladeeinrichtung über einen separaten Zähler verfügt
  2. Die Ladeinrichtung als steuerbar im Sinne der aktuellen gesetzlichen und normativen Regelungen gilt.
    Die Höhe des reduzierten Netznutzungsentgelts entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preisblatt Strom.

Bitte beachten Sie, dass für den separaten Zähler und die Steuereinrichtung in der Regel zusätzliche Kosten entstehen.

KONTAKT

Allgemeine Anfragen zu Netzanschlüssen
Fax: +49(0)721 599-3829
E-Mail


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