Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz

Der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice nimmt seine Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt ernst. Entlang unserer gesamten Wertschöpfungs- und Lieferkette achten wir auf menschenrechtliche Sorgfalt und umweltbewusstes Handeln – und erwarten dies ebenso von unseren Lieferanten.

Mit dem Lieferketten­sorgfalts­pflichtengesetz (LkSG) hat der Gesetzgeber verbindliche Vorgaben für nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften eingeführt. Als Unternehmen im Konzern der Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH) erfüllen wir diese Anforderungen. Die KVVH beschreibt die zentralen Leitlinien in ihrer Grundsatzerklärung.

Um die Einhaltung des LkSG sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch in unseren Lieferketten sicherzustellen, hat die KVVH ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dort können Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie mögliche Verstöße gemeldet werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Verfahrensordnung der KVVH.

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