
Energie gezielt nutzen
Verlustenergiebeschaffung
Als Verteilnetzbetreiber benötigen wir Energie, um den Betrieb unseres Verteilnetzes sicherzustellen und die dabei entstehenden Netzverluste auszugleichen. Seit Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 13. Juli 2005 sind wir verpflichtet, die zur Deckung der Netzverluste erforderliche Energie in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu beschaffen.
In Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung des Beschlusses der Bundesnetzagentur zur Festlegung des Ausschreibungsverfahrens für Verlustenergie (Az: BK6-08-006) vom 21. Oktober 2008 decken wir unseren Bedarf an Verlustenergie über eine offene Ausschreibung über eine elektronische Beschaffungsplattform.
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Weitere Informationen zur Beschaffung
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- Stromliefervertrag (Muster)stromliefervertrag-muster.pdf591,21 KB
- Jahresprofil 2027ausschreibung-jahresprofil-2027.xlsx2,13 MB
