Schlichtungsstellen
Das EnWG verpflichtet Energieversorgungsunternehmen, Kundenbeschwerden innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten und eventuelle Ablehnungen von Beschwerden zu begründen (§ 111a EnWG). Die Regelung betrifft nur Beschwerden von Kundinnen und Kunden, die Verbraucherinnen bzw. Verbraucher im Sinne des Gesetzes sind, d.h. in der Regel Haushaltskundinnen und -kunden, die Strom und Gas zu privaten Zwecken beziehen.
Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können postalisch an unseren Verbraucherservice oder per E-Mail an uns gerichtet werden.
Kontakt
Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH
Daxlander Str. 72
76185 Karlsruhe
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskundin bzw. -kunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar.
Kontakt
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice
Postfach 80 01
53105 Bonn
Gesprächszeiten
Montags–freitags
09:00–15:00 Uhr
Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
Kontakt
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Clearingstelle EEG|KWKG
Die Clearingstelle EEG|KWKG ist eine neutrale, unabhängige Stelle zur außergerichtlichen Klärung von Fragen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Die Clearingstelle EEG|KWKG bietet allen Marktakteuren die Möglichkeit, Konflikte zeitnah und unkompliziert durch Verfahren beizulegen und Antworten auf Anwendungsfragen zum EEG und zum KWKG zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Clearingstelle EEG|KWKG.
