Ein E-Auto wird an einer privaten Ladesäule geladen.
E-Geraete und steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Für die schnelle EnergieeffizienZ

E-Geräte und steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG

Das Anmelden/Genehmigen von stromintensiven E-Geräten und steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist Pflicht und erfolgt in der Regel durch Ihren Elektrofachbetrieb. 

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In 3 Schritten zur ­Anmeldung/­Genehmigung

Einfach erklärt

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG

§14a EnWG Abrechnungsmodule

Häufige Fragen

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Netzanschluss

Niederspannung

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