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E-Geräte und steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG
Das Anmelden/Genehmigen von stromintensiven E-Geräten und steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist Pflicht und erfolgt in der Regel durch Ihren Elektrofachbetrieb.
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In 3 Schritten zur Anmeldung/Genehmigung
Einfach erklärt
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG
§14a EnWG Abrechnungsmodule
