Mann steht neben einem Elektroauto beim Laden und schaut auf sein Smartphone; im Hintergrund ein Haus mit Solarpanels auf dem Dach.
Erzeugungsanlagen

Unabhängigkeit im öffentlichen Netz

Erzeugungsanlagen

Sie planen die Errichtung und den Betrieb einer neuen Photovoltaikanlage, eines Balkonkraftwerks oder anderer Erzeugungsanlagen? Es gibt noch keine Erzeugungsanlage an der geplanten Anschrift und dem geplanten Netzanschlusspunkt? Dann handelt es sich um eine gänzlich neue Anlage. Für alle Erzeugungsanlagen, die im Karlsruher Netzgebiet betrieben werden, sind wir Ihr Ansprechpartner.

Kontakt für allgemeine Rückfragen

Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen? Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung. 

Erzeugungsanlage anmelden

Photo­voltaik­anlage

Balkonkraftwerk

Block­heiz­kraft­werk

Notstrom­aggregat

Sonstige ­Erzeugungs­anlagen

So gelingt die Anmeldung Ihrer ­Erzeugungsanlage

Die Anmeldung von Erzeugungsanlagen – auch bekannt als Einspeiseanlagen, Einspeiser sowie EEG- oder KWK-Anlagen – erfolgt unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen. In jedem Fall – also unabhängig von einer kompletten Neuerrichtung oder Erweiterung – ist der Prozess für die Anmeldung von Erzeugungsanlagen verbindlich einzuhalten.

  • Als Anlagenbetreiber planen Sie den Bau einer Erzeugungsanlage, mit der Sie nach Fertigstellung nachhaltig Strom erzeugen und diesen selbst nutzen oder ins öffentliche Stromnetz einspeisen können. 
  • Eine Elektrofachkraft beurteilt vor Ort die technischen Gegebenheiten, berät Sie bei der Umsetzung, übernimmt die Installation der Anlage und meldet die Inbetriebnahme an uns, den zuständigen Verteilnetzbetreiber. 
  • Wir als Netzbetreiber – oder ein Direktvermarkter (verpflichtend bei Anlagen größer 100 kWp) – nehmen den eingespeisten Strom im Rahmen der Einspeisevergütung (bzw. der Marktprämie bei Direktvermarktung) zu einem gesetzlich festgelegten Festpreis über einen Zeitraum von 20 Jahren ab und stellen zugleich ein stabiles Stromnetz sicher. Es besteht auch die Option, auf eine Vergütung zu verzichten.
Mann inspiziert Solarmodul im Garten.
Anmeldung Erzeugungsanlage
Mann und Frau inspizieren Solarmodule im Freien.
Erzeuger Gesetze

Gesetze und Vorgaben

Der Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen mit dem Verteilnetz des Stadtwerke Karlsruhe Netzservice erfolgt auf Grundlage folgender Gesetze und Verordnungen

  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
  • Netzanschlussverordnung (NAV) bzw. Kraftwerksnetzanschlussverordnung (KraftNAV) 
  • Allgemeine Anschlussbedingungen (AGB) 20 kV bzw. 110 kV 
  • Technische Anschlussbedingungen (TAB) 1 kV, 20 kV bzw. 110 kV 
  • Eigenerzeugungsanlagen und Stromspeichersysteme am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105)
  • Eigenerzeugungsanlagen und Stromspeichersysteme am Mittelspannungsnetz (VDE AR-N 4110)
  • Eigenerzeugungsanlagen und Stromspeichersysteme am Hochspannungsnetz (VDE AR-N 4120)


Erzeugungsanlage ändern

Einspeiseabrechnung ­verstehen

Messkonzept ­ändern

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