
Für Zuordnung und Abrechnung im Markt
Bilanzkreisverantwortliche
Als Verteilnetzbetreiber (VNB) sind wir verpflichtet, rund um die Uhr eine vollständige Zuordnung der im Bilanzierungsgebiet anfallenden Energiemengen zu den jeweiligen Bilanzkreisen sicherzustellen. Jede Einspeise- und Entnahmestelle ist daher einem Bilanzkreis zugeordnet.
Die Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) sind verpflichtet, Abweichungen innerhalb ihrer Bilanzkreise auszugleichen, und tragen hierfür die wirtschaftliche Verantwortung. Die Einspeise- und Entnahmezeitreihen je Bilanzkreis übermitteln wir an den Bilanzkoordinator. Diese bilden die Grundlage für die Bilanzkreisabrechnung Strom.
Zuordnungsvereinbarung
Die Zuordnungsvereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der beiden Parteien (VNB und BKV) im Rahmen der Bilanzkreisabrechnung Strom. Der Bilanzkreisverantwortliche ermächtigt den Verteilnetzbetreiber, Einspeise- und Entnahmestellen Dritter gemäß der Zuordnungsermächtigung einem seiner Bilanzkreise zuzuordnen. Die Übermittlung der Zuordnungsermächtigung erfolgt elektronisch entsprechend den Vorgaben der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS).
Kontakt für Rückfragen
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