
Einfach und flexibel
Erzeugungsanlage ändern
Wenn Sie bereits eine Photovoltaikanlage oder eine andere Erzeugungsanlage betreiben und Änderungen vornehmen möchten, sind Sie hier richtig. Beim Stadtwerke Karlsruhe Netzservice bieten wir Ihnen einen klar strukturierten Prozess – von Erweiterung oder Repowering über Betreiberwechsel bis Stilllegung. So können Sie Ihr Anliegen effizient und ohne Verzögerungen umsetzen.
Kontakt für Rückfragen
Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen? Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Änderungen Erzeugungsanlage
Wenn sich die Eigentumsverhältnisse hinsichtlich Ihrer Erzeugungsanlage ändern, müssen Sie uns – den zuständigen Netzbetreiber – und die Bundesnetzagentur über das Marktstammdatenregister unverzüglich informieren.
Unterlagen und Informationen, die bereitgehalten werden sollten
- Bei Erbschaft: Erbschein, Sterbeurkunde
- Bei Kauf/Übertragung: Übergabeprotokoll, Kopie Kaufvertrag (erste und letzte Seite), neue Rechnungsanschrift
- Bei Umfirmierung/Fusion: Handelsregisterauszug (chronologischer Abdruck), Kopie Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung (erste und letzte Seite)
Für die Meldung des Betreiberwechsels an uns füllen Sie bitte folgendes Hauptformular aus. Bitte achten Sie darauf, dass der Stichtag des Betreiberwechsels mit dem Stichtag aus dem Marktstammdatenregister übereinstimmt.
Die Vergütungsanforderung Betreiberwechsel und die entsprechenden Anhänge senden Sie bitte im PDF-Format an die folgende E-Mail-Adresse.
Nach Erhalt Ihrer Unterlagen setzen wir den Betreiberwechsel systemtechnisch um. Danach erstellen wir die Endabrechnung und die neue Betreiberin bzw. der neue Betreiber erhält eine Information zu den künftigen Abschlagszahlungen.
Wenn sich die Eigentumsverhältnisse hinsichtlich Ihrer Erzeugungsanlage ändern, müssen Sie uns – den zuständigen
Netzbetreiber – und die
Bundesnetzagentur über das
Marktstammdatenregister
unverzüglich informieren.
Unterlagen und Informationen, die bereitgehalten werden sollten
- Bei Erbschaft: Erbschein, Sterbeurkunde
- Bei Kauf/Übertragung: Übergabeprotokoll, Kopie Kaufvertrag (erste und letzte Seite), neue Rechnungsanschrift
- Bei Umfirmierung/Fusion: Handelsregisterauszug (chronologischer Abdruck), Kopie Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung (erste und letzte Seite)
Für die Meldung des Betreiberwechsels an uns füllen Sie bitte folgendes Hauptformular aus. Bitte achten Sie darauf, dass der Stichtag des Betreiberwechsels mit dem Stichtag aus dem Marktstammdatenregister übereinstimmt.
Die Vergütungsanforderung Betreiberwechsel und die entsprechenden Anhänge senden Sie bitte im PDF-Format an die folgende E-Mail-Adresse.
Nachdem die Planung Ihrer Erweiterung fertig gestellt wurde, melden Sie oder Ihre Elektrofachkraft die Erweiterung der Photovoltaikanlage über unser Netzkundenportal an.
Die Erweiterung müssen Sie ganz regulär bei uns anmelden, indem Sie im Netzkundenportal zunächst wieder eine Netzverträglichkeitsprüfung in Auftrag geben. Sie erhalten dann die Rückmeldung zur Netzprüfung über die zusätzliche installierte Leistung. Zudem fordern wir die verbleibenden Angaben und Dokumente an.
Die Erweiterung müssen Sie beimMarktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden. Bitte achten Sie darauf, dass ausschließlich die neu hinzugekommene Leistung registriert wird und die Registrierung binnen vier Wochen nach Inbetriebnahme erfolgt.
Unterlagen und Informationen, die bereitgehalten werden sollten
- Lageplan der Anlage (maßstabsgerechter Lageplan mit Grundstücksgrenzen ist beim Geoportal BW erstellbar)
- Neu dazugekommene Anlagenleistung und Messkonzept. Wir prüfen eingereichte Messkonzepte, leisten hierzu als Netzbetreiber aber aktuell keine Beratung.
- Stromlaufplan einpolig
- Bestätigung der Registrierung im Marktstammdatenregister
Bitte beachten Sie
Der zusätzlich eingespeiste Strom wird mit den aktuellen Regelsätzen vergütet. Diese unterscheiden sich in der Regel von den Vergütungssätzen der bestehenden Anlage.
Von Repowering oder dem Ersetzen einer Solaranlage spricht man, wenn alte Solarmodule abgebaut und durch andere Module ersetzt werden. Die Ersatzmodule können entweder neu oder gebraucht sein.
Sie oder Ihre Elektrofachkraft informieren uns über das geplante Repowering, indem die bestehende Erzeugungsanlage stillgelegt wird.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter Stilllegung.
Anschließend melden Sie die neue Anlage regulär an und geben dabei die neue Gesamtleistung an. Anhand der Differenz zwischen der stillgelegten Leistung und der neuen Gesamtleistung erkennen wir, ob eine Erweiterung vorliegt. Unabhängig davon ist beim Repowering stets der reguläre Prozess zur Anmeldung der Photovoltaikanlage einzuhalten. Weitere Informationen finden Sie unter Photovoltaikanlage.
Der Zahlungsanspruch nach dem Energieeffizienzgesetz nach einem Repowering hängt von der Gesetzesfassung ab. Alle Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link.
Für die Stilllegung Ihrer Erzeugungsanlage im Netzgebiet Karlsruhe füllen Sie bitte folgendes Hauptformular aus.
Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse.
Sofern wir Ihr zuständiger Messstellenbetreiber sind, können Sie den Ausbau des Zählers über das Netzkundenportal veranlassen.
Die Stilllegung müssen Sie zudem auch beimMarktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden.
