
Zählerstand ablesen und melden
Zählerstandsmeldung Einspeiseanlagen
Gemäß § 71 Nummer 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 sind Sie verpflichtet dem Netzbetreiber bis zum 28. Februar eines Jahres alle für die Endabrechnung des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres erforderlichen Daten analagenscharf zur Verfügung zu stellen. Diese Meldung ist auch ohne explizite Aufforderung vorzunehmen.
Dennoch erhalten Sie von uns für Ihre Photovoltaikanlage eine Ablesekarte jeweils Mitte Dezember, mit der Aufforderung zur Ablesung zum 31. Dezember des betroffenen Jahres. Für Ihr Blockheizkraftwerk erhalten Sie eine Ablesekarte pro Quartal.
Der Zählerstand kann über die auf der Ablesekarte vorhandene Vorgangsnummer online gemeldet werden. Möchten Sie uns Ihren Zählerstand ohne Vorgangsnummer mitteilen? Dann senden Sie bitte eine E-Mail an zaehlerstand@netzservice-swka.de und fügen Sie Fotos aller Zählwerke bei.
Sollte uns keine Meldung bis zum 28. Februar erreichen, werden die Zählerstände von uns geschätzt.
Gemäß § 26 Absatz 2 EEG 2023 wird der Anspruch nach § 19 Absatz 1 EEG 2023 erst fällig, sobald und soweit die Mitteilungspflichten nach § 71 EEG 2023 erfüllt sind. Deshalb werden die zukünftigen Abschlagsbeträge von uns solange gesperrt, bis die Meldung nach § 71 Nummer 1 EEG 2023 erfolgt ist.
Zählerstand online melden
Ihren aktuellen Zählerstand können Sie digital über unseren Online-Service melden. Halten Sie dazu bitte Ihre Vorgangsnummer und Ihren Zählerstand bereit.
