Gleichbehandlung

Als Netzbetreiber unterliegt die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH den Unbundling- bzw. Entflechtungsvorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Diese Vorschriften stellen sicher, dass im Strom- und Gasmarkt Transparenz herrscht und ein fairer Wettbewerb möglich ist. Das EnWG verpflichtet alle Strom- und Gasnetzbetreiber zur diskriminierungsfreien Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs und Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer. 

Der nachfolgende Gleichbehandlungsbericht erscheint jährlich zum Ende des 1. Quartals. Der Bericht befasst sich mit den im jeweils zurückliegenden Kalenderjahr getroffenen Maßnahmen.

Mit dem Gleichbehandlungsbericht kommt die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH mit ihrem Mutterkonzern, der Stadtwerke Karlsruhe GmbH, ihrer Verpflichtung aus § 7a Absatz 5 Satz 3 EnWG nach.

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