Intelligentes Messsystem
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Preisblatt intelligentes Messsystem
Ihr intelligentes Messsystem (Smart Meter) können Sie über unser Online-Formular beantragen. Die aktuellen Preise für Einbau und Betrieb finden Sie im folgenden Preisblatt.
Häufige Fragen
Im Vergleich zu modernen Messeinrichtungen, die nur den
Gesamtverbrauch aufzeichnen, bieten intelligente Messsysteme (Smart Meter)
den Vorteil, dass sie Zählerstände, Lastgänge oder Netzzustandsdaten einsehbar machen. Sie erhalten dadurch eine bessere Transparenz bezüglich Ihres Stromverbrauchs und können von dynamischen Tarifen oder gegebenenfalls von
Netzentgeltmodulen profitieren.
Zudem übertragen Smart Meter
die Daten automatisch und verschlüsselt an den Messstellenbetreiber. So können wir vom Stadtwerke Karlsruhe Netzservice Engpässe frühzeitig
erkennen und die Versorgung insgesamt effizienter gestalten.
Der Einbau von intelligenten Messsystemen ist durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt und ist verpflichtend
- bei einem Jahresverbrauch von über 6.000 kWh
- für eine installierte steuerbare Verbrauchseinrichtung gemäß § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
- für Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von über 7 kWp (z. B. Photovoltaikanlagen)
Messstellen, auf die diese Kriterien nicht zutreffen, werden im MsbG als optionale Einbaufälle behandelt. Der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice ist als grundzuständiger Messstellenbetreiber berechtigt, in optionalen Fällen nach eigenem Ermessen intelligente Messsysteme einzubauen.
Intelligente Messsysteme (Smart Meter) bestehen aus einer modernen Messeinrichtung und einem Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway). Damit werden Verbrauchsdaten automatisch und sicher an den Stadtwerke Karlsruhe Netzservice übermittelt – ohne Ablesetermin und mit einem deutlich besseren Überblick über den eigenen Stromverbrauch.
Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG (z. B. Wärmepumpen oder Wallboxen) sowie für Erzeugungsanlagen ab 7 kWp (z. B. Photovoltaikanlagen) wird zusätzlich eine Steuerbox installiert und an das Smart-Meter-Gateway angebunden. Wenn es erforderlich ist, kann der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben das Netz gezielt entlasten. Das sorgt für mehr Stabilität, unterstützt die Energiewende und hilft, Engpässe schon im Vorfeld zu vermeiden.
Die Preise für intelligente Messsysteme und gegebenenfalls für deren Einbau sind gesetzlich geregelt. Die aktuellen Preise für Einbau und Betrieb finden Sie im folgenden Preisblatt.
Als Netznutzerin oder Netznutzer mit einem Pflichteinbaufall fällt Ihre Messstelle in unsere Rollout-Planung und wird in den nächsten Jahren durch uns umgerüstet. Wenn Sie keinen Pflichteinbaufall haben oder den Einbau vorziehen möchten, so können Sie Ihr intelligentes Messsystem direkt online beantragen. Abhängig von der technischen Umsetzbarkeit melden wir uns in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen zur Terminabstimmung. Um möglichst effizient agieren zu können, bündeln wir Aufträge und bitten daher um etwas Geduld.
Damit das intelligente Messsystem Daten an uns übermitteln kann, nutzen wir Mobilfunk oder Breitband-Powerline. Ist an Ihrem Einbauort keine dieser Verbindungen verfügbar, kann dort kein intelligentes Messsystem installiert werden.
Unsere Servicetechnikerinnen und -techniker prüfen beim Einbau den Empfang und bei Bedarf den Einsatz geeigneter Antennentechnik, um die Verbindung zu verbessern.
Wenn an Ihrem Standort derzeit kein Mobilfunkempfang möglich ist, können Sie den Antrag später erneut stellen. Wir bauen das Breitband-Powerline-Netz schrittweise aus, um auch Gebäude ohne Mobilfunkempfang sicher anbinden zu können. Eine Anbindung über eine private Internetverbindung ist leider nicht möglich.
In der Regel werden die Kosten für den Messstellenbetrieb (moderne Messeinrichtung oder intelligentes Messsystem) über Ihren Energielieferanten abgerechnet. Dann wird das Messentgelt auf Ihrer Energieabrechnung ausgewiesen.
Besteht keine entsprechende Vereinbarung zwischen Ihrem Lieferanten und dem Stadtwerke Karlsruhe Netzservice, erhalten Sie die Rechnung für den Messstellenbetrieb direkt von uns. Darüber informieren wir Sie in einem Begrüßungsschreiben.
Grundsätzlich können sowohl Anschlussnutzende (Mieterin oder Mieter) als auch Anschlussnehmende (Vermieterin oder Vermieter) den Einbau eines intelligenten Messsystems veranlassen. Daher können auch Sie als Mieterin bzw. Mieter ein intelligentes Messsystem beantragen. Wir empfehlen dennoch, vor der Antragstellung Rücksprache mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter zu halten.
Unsere intelligenten Messsysteme erfüllen die Anforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Wir setzen ausschließlich zertifizierte Smart-Meter-Gateways ein. Die Kommunikation erfolgt über Netze, die für den Stadtwerke Karlsruhe Netzservice ausgelegt sind, damit Ihre Daten sicher übertragen und verarbeitet werden.
§ 14a des Energiewirtschaftsgesetzes definiert bestimmte Geräte als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Dazu zählen unter anderem Wärmepumpen inklusive Zusatzheizungen, nicht öffentliche Wallboxen, Klimaanlagen und Stromspeicher. Diese Geräte können bei Netzengpässen durch den Netzbetreiber vorübergehend auf eine maximale Leistungsaufnahme von 4,2 kW reguliert werden. Für die Umsetzung installiert der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice ein intelligentes Messsystem sowie eine Steuerbox.
