VdS-Prüfungen

Viele Gebäude- und Feuerversicherungen schreiben regelmäßige Prüfungen der elektrischen Licht- und Kraftanlagen durch VdS-anerkannte Sachverständige vor. 

Ob und in welchen Zyklen (12 oder 24 Monate) diese Verpflichtung für Sie besteht, ist in Ihrer Versicherungspolice geregelt und dort in der Klausel SK 3602 festgelegt. 

Unser anerkannter VdS-Sachverständiger führt diese Prüfungen gemäß der Versicherungsklausel SK 3602 sowie nach der VdS-Richtlinie 2871 durch. Damit erfüllen Sie nicht nur Ihre vertraglichen Pflichten gegenüber Ihrer Versicherung, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Schutz Ihres Gebäudes vor Schäden wie Brandschäden oder Produktionsausfällen, die durch Mängel oder unzureichende Wartung entstehen können.


Das leisten wir

  • Begehung der elektrischen Anlagen inklusive umfassender Sichtprüfung 
  • Durchführung gezielter messtechnischer Untersuchungen 
  • Bewertung des allgemeinen Zustands der elektrischen Anlagen
  • Erstellung eines Befundscheines mit Darstellung aller festgestellten Mängel und Empfehlungen


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