Netzanschluss am Hochspannungsnetz

Netzanschlüsse am Hochspannungsnetz erfolgen auf Grundlage der „Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung in Mittel- und Hochspannung (AGB 20kV und 110kV)“ sowie der „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Hochspannungsnetz (TAB 110kV)“. Die TAB 110kV bestehen aus den „Technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Hochspannungsnetz und deren Betrieb - AR-N 4120 - (TAR Hochspannung)“ des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) und werden um Ergänzende Anschlussbedingungen 110kV (EAB 110kV) der Stadtwerke Karlsruhe GmbH ergänzt. Bei den EAB 110kV handelt es sich um spezifische Regelungen, welche sich an den lokalen Netz- und Anschlussverhältnissen orientieren und die nach Einzelfallprüfung festgelegt werden.

Die TAR Hochspannung kann über den VDE kostenpflichtig bezogen werden und liegt bei der Stadtwerke  Karlsruhe Netzservice GmbH zur Einsichtnahme aus.

Die AGB 20kV und 110kV sowie die TAR Hochspannung und die voranstehend genannten spezifischen Regelungen werden Bestandteil des mit der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH abzuschließenden Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrags.

Verfahren zum 110-kV-Netzanschluss von Kraftwerken nach KraftNAV

Als Betreiber eines Elektrizitätsversorgungsnetzes mit einer Spannung von 110kV veröffentlicht die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH gemäß §3 Abs. 1 der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) folgende Angaben:

Für die Prüfung eines Netzanschlussbegehrens gemäß KraftNAV und einer Prognose der für eine entsprechende Anschlussnutzung verfügbaren Leitungskapazitäten ist vom Anschlussnehmer ein Antrag auf 110-kV-Anschluss eines Kraftwerkes zu stellen. Dem Antrag können die erforderlichen Mindestangaben sowie das standardisierte Anschlusskonzept für den Netzanschluss von Kraftwerken am 110-kV-Netz entnommen werden.

Der im Falle einer Projektumsetzung abzuschließende Netzanschlussvertrag wird standardisierte Bedingungen enthalten und vor Anschluss des Kraftwerkes mit dem Anschlussnehmer vereinbart werden.

Die aktuelle Darstellung des Netzschemaplans 110kV enthält Angaben zu den Übertragungskapazitäten der einzelnen Netzkabel sowie zu Lastflüssen bei zeitgleichem Ansatz der zeitungleichen Höchst- bzw. Schwachlast aller Entnahmestellen.

AGB/TAB 110kV

KONTAKT

Allgemeine Anfragen zu Netzanschlüssen
Fax: +49(0)721 599-3829
E-Mail

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