Gasbeschaffenheitsmerkmale

Abrechnungsbrennwert

Mit Inkrafttreten der novellierten Gasnetzzugangsverordnung zum 01.10.2011 sind Gasnetzbetreiber im Verteilnetz gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 7 verpflichtet, am 10. Werktag des Monats Abrechnungsbrennwerte des Vormonats zu veröffentlichen. Die Abrechnungsbrennwerte stehen für Sie weiter unten zum Download bereit.

Hier können Sie eine detaillierte Berechnung Ihres Abrechnungsbrennwertes anfordern   

Thermische Gasabrechnung von Erdgas nach DVGW G 685

Die gelieferten Erdgasmengen werden für Kunden mit kleinen Verbräuchen und Leistungen über den Gaszähler in Betriebskubikmetern (m³) gemessen. Der Energieinhalt von einem m³ Erdgas ist jedoch abhängig von der Qualität des Erdgases und den am Ort der Messung vorhandenen Bedingungen. Die Qualität des Erdgases wird durch den Brennwert ausgedrückt, die relevanten Bedingungen sind Druck und Temperatur sowie die Kompressibilität des Erdgases.  

Zwar ist es technisch möglich, den Energiegehalt von Erdgas direkt an der Abnahmestelle zu messen, die benötigte Messtechnik hierfür ist jedoch im Vergleich zu den bezogenen Mengen unverhältnismäßig teuer. Daher hat der Gesetzgeber in Zusammenarbeit mit den Eichbehörden und dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) allgemein anerkannte Regeln der Technik erstellt, die eine rechnerische Bestimmung der thermischen Energie von Erdgas auf Basis der gemessenen Betriebskubikmeter ermöglichen. Die Regeln sind im DVGW-Arbeitsblatt G 685 niedergelegt.  

Der Abrechnungsbrennwert wird nach der technischen Vorschrift G 685 des DVGW aus dem mittleren Brennwert Hs,eff unter Berücksichtigung der physikalischen Zustandsgrößen des Gases im Betriebszustand (Temperatur und Druck) ermittelt. Er errechnet sich durch Multiplikation des mittleren Brennwertes Hs,eff mit der jeweiligen individuellen Zustandszahl (Z-Zahl), die sich aus den an der Abnahmestelle vorherrschenden Größen Druck, Temperatur und geodätische Höhe rechnerisch ermitteln lässt. Die Zustandszahl beschreibt damit das Verhältnis des Gasvolumens im Normzustand zum gemessenen Volumen des Erdgases und berücksichtigt demnach die Temperatur- und Druckunterschiede. Der verwendete Brennwert Hs,eff bezieht sich auf die Normgrößen.  

Die oben genannte Vereinfachung der Messung der thermischen Energie gilt für Kunden mit einem Gasbezug kleiner 400 m³/h und einem Ausgangsdruck des Gases kleiner 1.000 mbar. Zur Verdeutlichung der Zahlen, ein Kunde in einem Einfamilienhaus bezieht maximal 6 m³/h bei einem Ausgangsdruck von normalerweise 22 mbar oder 23 mbar.  

Weitere Informationen zur Berechnung der thermischen Energie nach DVGW G 685 finden Sie weiter unten im Download-Center.

Laut der novellierten Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) ist es zum 01.10.2011 für Gasnetzbetreiber verpflichtend, die Abrechnungsbrennwerte bezogen auf eine gewünschte Abrechnungszeitspanne für alle Ein- und Ausspeisepunkte zu veröffentlichen. 

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